Die katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland: Eine Dreiviertelmillion Menschen sind hierzulande bei katholischen Einrichtungen angestellt, die meisten bei der Caritas, viele in Schulen, Krankenhäusern, Kitas, Sozialstationen, Kultureinrichtungen oder Pfarrgemeinden.
Ihre Arbeit gehört zum Kern des kirchlichen Auftrags; auch Menschen, die der Kirche fernstehen, finden diese Arbeit meist gut und wichtig. Und selbst Nichtglaubende zahlen weiter Kirchensteuer, weil sie diese Arbeit unterstützen wollen.
Kirchliche Angestellte in Doppelleben gedrängt
Doch ausgerechnet dieser weithin geschätzte Teil des kirchlichen Wirkens war immer wieder Anlass für Skandale und Aufreger. Denn bislang verknüpft die Kirche das Angestelltenverhältnis mit bestimmten Pflichten, die weit über das hinausgehen, was ein normaler Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen kann.
So durften kirchliche Angestellte, gleich ob es sich um eine Ärztin oder um einen Kirchenmusiker handelt, noch bis vor wenigen Jahren nach einer Scheidung nicht wieder zivil heiraten. Das offene Zusammenleben mit gleichgeschlechtlichen Partnern war ebenfalls nicht gestattet - sofern das, wie es im derzeit noch gültigen kirchlichen Arbeitsrecht heißt, Anlass zu einem "erheblichen Ärgernis im beruflichen Wirkungskreis" gab. Denn dabei handelt es sich aus Sicht der Kirche um "schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen".
Diese Auflagen führten dazu, dass sich viele kirchliche Angestellte in einer Doppelmoral einrichteten: Hier wurde eine homosexuelle Partnerschaft heimlich gelebt, da eine zweite Ehe nicht vor dem Standesamt beglaubigt. Und wenn es dann doch "herauskam", reagierte der kirchliche Arbeitgeber oft mit einer Kündigung.
Fälle landeten vor dem Arbeitsgericht
Etliche solcher Fälle landeten vor dem Arbeitsgericht, meist von kritischen Medienberichten begleitet. Und vor Gericht bekam die Kirche immer seltener Recht - insbesondere dann, wenn die Fälle bis vor europäische Instanzen gingen.
Nach dem Willen einer Mehrheit der deutschen Bischöfe soll all das bald der Vergangenheit angehören. Beflügelt von einer neuen Lust an der Wahrheit und Offenheit, die sich im Januar in der bundesweiten Aktion "#OutinChurch - Für eine Kirche ohne Angst" mit breiter Medien-Unterstützung Bahn brach, wollen sie die alten "Loyalitätsobliegenheiten" abschaffen.
Im Klartext: Als Arbeitgeber will sich die Kirche aus den intimen Verhältnissen ihrer Angestellten heraushalten. Neben #OutinChurch haben weitere Faktoren zu diesem Umschwung beigetragen. Ein Auslöser war Papst Franziskus mit seinem berühmten Ausspruch "Wer bin ich, sie zu verurteilen", der sich auf homosexuelle Menschen bezog.
Dem Grundsatz "Liebe kann nicht Sünde sein" haben sich katholische Reformgruppierungen, vor allem aber auch die Caritas als größter kirchlicher Arbeitgeber, schon längst angeschlossen. Weil vor allem bei der Caritas immer mehr nichtkatholische Menschen arbeiten, gab es dort in der Praxis zweierlei Arbeitsrecht: Ein "liberales" für die Nichtkatholiken, und ein "strenges" für die Kirchenmitglieder. Seit Jahren drängten Mitarbeiter und Vorstände darauf, das zu ändern.
Thema auf Synodalem Weg
Nicht zuletzt treibt viele in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels auch die Sorge um, wie man in einer immer säkulareren Welt mit solch hohen Anforderungen noch genügend Arbeitskräfte finden kann. Und auch beim deutschen Reformprojekt Synodaler Weg findet das Ansinnen, die Kirche solle als Arbeitgeber nicht ihre Nase in die Schlafzimmer ihrer Angestellten stecken, breite Mehrheiten.
Damit liegt die Kirche in Deutschland voll im gesellschaftlichen Trend. Im Sport, in den Medien, in den Parteien und in den meisten evangelischen Landeskirchen hat sich die Einstellung zu vielen einst als unmoralisch bewerteten Liebesbeziehungen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend geändert.
Vor diesem Hintergrund haben sich die deutschen Bischöfe bereits im Frühjahr darauf verständigt, die derzeit noch geltende "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" radikal umzuschreiben. Eine liberalere und tolerantere "kirchliche Grundordnung" arbeitsrechtlich und kirchenrechtlich wasserdicht zu machen, ist jedoch kein leichtes Unterfangen.
Bischof in seinem Bistum oberster Gesetzgeber und Richter
Letztlich ist jeder Bischof in seinem Bistum oberster Gesetzgeber und Richter. Deshalb kann eine neue Grundordnung zwar vom "Verband der Diözesen Deutschlands" (VDD) beschlossen werden; rechtsverbindlich wird sie aber erst dann, wenn ein Bischof sie in seinem Bistum in Kraft gesetzt hat.
Zwar stehen die Bischöfe unterschiedlich zur geplanten Lockerung, die einen begrüßen sie, andere finden sie problematisch. Aber einen "Flickenteppich" im kirchlichen Arbeitsrecht wollen offenbar die meisten vermeiden. Denn der würde dazu führen, dass etwa ein in zweiter Zivilehe lebender Arzt seinen Klinikjob im "sittenstrengen" Bistum A kündigt und ins "liberale" Bistum B wechselt.
Deshalb erwarten Beobachter, dass sich die Bischöfe bei ihrem Ständigen Rat Ende November trotz aller Meinungsunterschiede zum Thema Sexualmoral doch auf eine einheitliche Grundordnung einigen, in der künftig das Liebesleben der kirchlichen Angestellten außen vor bleibt. Aber ausgemacht ist das keineswegs angesichts der angespannten Lage in der Bischofskonferenz. Und auch der Ad-limina-Besuch aller deutschen Bischöfe in Rom wird noch vor der Sitzung des Ständigen Rats stattfinden. Bei den Begegnungen im Vatikan könnte das kirchliche Arbeitsrecht ebenfalls ein Thema sein.