Das Parlament mische sich zudem in innere Angelegenheiten demokratischer EU- und Nicht-EU-Staaten ein, ergänzte der Generalsekretär der Bischofskommission COMECE am Donnerstagabend in Brüssel.
Die Interessenvertretung der katholischen Bischofskonferenzen bei den EU-Institutionen warnte vor einer Förderung "radikaler politischer Agenden". Diese gefährdeten Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit und beschädigten den Zusammenhalt der Gesellschaft. Man dürfe nicht "höhere ideologische Barrieren und Polarisierung schaffen".
Reaktion auf Aufhebung eines US-Grundsatzurteils
Dass das Europäische Parlament einen Einschluss der Abtreibung in die Grundrechte-Charta der Union so in den Vordergrund stelle, könne eine Reform der EU-Verträge ernsthaft gefährden und Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Mitgliedstaaten verstärken, sagte Barrios.
Als Reaktion auf die Aufhebung des fünf Jahrzehnte alten Grundsatzurteils zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA hatte das EU-Parlament am Donnerstag gefordert, ein Recht auf Abtreibung in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen. Mit der gleichen Resolution appellierten die Abgeordneten an den US-Kongress, ein Gesetz zum Schutz von Abtreibungen auf Bundesebene zu verabschieden. Für die Entschließung stimmten auch zahlreiche Christdemokraten.
Die COMECE vertritt die Bischofskonferenzen der unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, also auch solcher, in denen Ungeborene einen strikten gesetzlichen Schutz genießen, wie Polen oder Malta. Die katholische Kirche erkennt dem Embryo ab der Empfängnis die vollen und unveräußerlichen Rechte als Person zu.