domradio.de: Wie bewerten Sie die Erklärung von Kardinal Meisner?
Vortkamp: Wir begrüßen die Erklärung, weil sie viele Klarstellungen enthält, wie katholische Krankenhäuser in Zukunft auch mit Vergewaltigungsopfern umzugehen haben. Die Umstände, die leider dazu geführt hatten, dass in Köln eine Patientin abgewiesen wurde, konnten wir auch nicht nachvollziehen. Für uns ist es wichtig, dass die Mitarbeiter in den Krankenhäusern Klarheit haben: dass sie den Frauen in Not zu helfen haben - von der Aufnahme bis zur weiteren Hilfe.
domradio.de: Eine Abgabe der Pille, die eine Befruchtung verhindert, ist aus Sicht des Kölner Kardinals vertretbar. Sind damit bisherige Unsicherheiten ausgeräumt?
Vortkamp: Damit sind viele Unsicherheiten ausgeräumt. Bei der Pille danach gibt es mehrere Präparate mit unterschiedlichen Wirkstoffen. In der Vergangenheit wurde die Pille danach immer als Abtreibungspille gesehen und auch nur unter dieser Betrachtungsweise beurteilt. Mittlerweile gibt es unterschiedliche Präparate. Nach wie vor sind wir gegen die Abtreibungspille. Abtreibungen finden in katholischen Krankenhäusern nicht statt. Aber gerade in Fällen vergewaltigter Frauen, denen man in der Not helfen muss, hilft die Klarstellung, eine Pille danach zur Verhütung zu geben. Das schafft Sicherheit für die Ärzte in den Krankenhäusern.
domradio.de: Darf denn künftig über die abtreibende Pille danach aufgeklärt werden?
Vortkamp: Ja, dazu sind die Ärzte sogar verpflichtet. Sie müssen die Frauen über alle Möglichkeiten aufklären. Das ist uns auch besonders wichtig: Dass die Frauen seelsorgerisch begleitet werden, aber auch über weitere Möglichkeiten der Hilfe aufgeklärt werden. Auch das hat der Kardinal noch mal klargestellt. Wir müssen ergebnisoffen darüber reden. Wenn der Frau mit der Pille danach als Verhütung geholfen ist, wäre es gut. Aber wenn z.B. eine Einnistung schon stattgefunden hat, muss darüber gesprochen werden, wie weiter verfahren werden kann.
domradio.de: Wie könnte denn dann das weitere Verfahren aussehen?
Vortkamp: Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung einleiten. Dabei dürfen wir die Position der katholischen Kirche äußern, aber insgesamt muss die Beratung ergebnisoffen stattfinden. Entscheidet sich die Frau dann zur Abtreibung, muss man das akzeptieren und darauf hinweisen, dass das in einem anderen Krankenhaus stattfinden muss.
Das Gespräch führte Monika Weiß.