"Das Prostitutionsgewerbe muss stärker reguliert werden, um Prostituierte endlich besser zu schützen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Katholischem Deutschen Frauenbund (KDFB), Katholischer Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) und Deutschem Caritasverband (DCV). Das Gesetz dürfe daher nicht weiter verzögert werden.
Besserer Schutz für Prostituierte
Dieses sieht strengere Regelungen für Bordelle und einen besseren Schutz für weibliche und männliche Prostituierte vor. Sinnvoll und notwendig seien auch die geplanten zusätzlichen Angebote zur gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Beratung und Betreuung. Über das Gesetz hinaus, so die Verbände, müsse die Bundesregierung aber auch Menschenhandel, Gewalt und sexuelle Ausbeutung entschiedener als bisher bekämpfen.
Nach langen und kontroversen Verhandlungen in der Regierungskoalition sollte das "Prostituiertenschutzgesetz" ursprünglich im Spätherbst ins Bundeskabinett eingebracht und im kommenden Jahr im Parlament verabschiedet werden. Ein Großteil der Länder hatte allerdings Bedenken geäußert. Dabei ging es vor allem um Datenschutzfragen, verfassungsrechtliche Einwände und um Fragen der Finanzierung.
Erlaubnispflicht für Betreiber
Zu den Kernelementen des geplanten Gesetzes gehören die Erlaubnispflicht für Betreiber - vom Bordell bis zum Wohnwagen oder Escortservice - sowie Mindestanforderungen an Betreiber, Personal, Konzept, Hygiene und Sicherheit. Mit einer Kondompflicht sollen die Rechte der Prostituierten gestärkt werden. Außerdem soll die Regelung Praktiken wie "Flatrate-Sex" oder "Gang-Bang"-Angebote verbieten.
Mit dem Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung von 2002 war die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufgehoben worden. Die Liberalisierung hatte jedoch zu einem deutlichen Anstieg der Zwangsprostitution geführt. Daraufhin hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, die Prostitution neu zu regeln.