Das betonte die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (kkvd) Bernadette Rümmelin, am Donnerstag in Berlin. Die Versorgungsstrukturen müssten sich am jeweiligen regionalen Bedarf orientieren.
Dabei betonte sie die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung. Sie verwies auf ein am Donnerstag von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestelltes Rechtsgutachten, das eine Zuständigkeit der Länder bei der Reform bestätigte. "Wo bundeseinheitliche Vorgaben unverzichtbar sind, müssen die Ländern ausreichend Handlungsspielräume haben, um sie an die regionalen Gegebenheiten anzupassen", mahnte Rümmelin.
Bundesweite Vorgaben "praxisfern und nicht erforderlich"
Die kkvd-Geschäftsführerin wandte sich zugleich gegen das Vorhaben, die Krankenhäuser bundesweit in drei Stufen einzuteilen, je nach Versorgungsumfang. Bundesweite Vorgaben nach bestimmten Levels seien "praxisfern und nicht erforderlich". Eine derartige "Radikalkur für die Krankenhauslandschaft" würde zu hohen Umwandlungs- und Aufbaukosten führen.
Medizinisch voneinander unabhängige Fachgebiete an Megakliniken zu zentralisieren, bringe für Patienten keine Verbesserungen, sondern führe nur zu längeren Wegen für Hilfesuchende und Mitarbeitende, so Rümmelin.
Wirtschaftliche Not der Kliniken muss gelindert werden
Damit die Krankenhausreform überhaupt gelingen könne, müsse zunächst die akute wirtschaftliche Not der Kliniken gelindert werden, forderte der Verband. Dafür müsse die Bundesregierung mit einem Vorschaltgesetz weitere Finanzhilfen für die Krankenhäuser auf den Weg bringen. "Auch die nun pauschal auszuzahlenden 2,5 Milliarden Euro zum Inflationsausgleich werden nicht ausreichen, um die Kliniken hinreichend zu stabilisieren", sagte Rümmelin. "Wenn der kalte Strukturwandel ungebremst weitergeht, kommt die Reform für eine Reihe von Krankenhäusern zu spät, obwohl sie für die Versorgung der Menschen eigentlich wichtig sind."