Polens Bischöfe weisen EU-Kritik am Abtreibungsurteil zurück

Kein "Recht auf Abtreibung"

Die katholische Polnische Bischofskonferenz hat die vom Warschauer Verfassungsgericht verfügte Verschärfung des Abtreibungsgesetzes gegen Kritik des Europaparlaments verteidigt.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

"In einer demokratischen Rechtsordnung darf es kein Recht geben, einen unschuldigen Menschen zu töten", betonte ihr Vorsitzender Erzbischof Stanislaw Gadecki am Donnerstag. Den Titel der verabschiedeten Resolution, "Entschließung des Europäischen Parlaments zu der De-facto-Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in Polen", nannte er "irreführend", denn ethisch und völkerrechtlich existiere kein "Recht auf Abtreibung".

"Das Recht auf Leben"

Gadecki verwies darauf, dass der zweite Artikel der Charta der Grundrechte der EU jedem Menschen "das Recht auf Leben" gebe. Zudem stehe im dritten Artikel "das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben". Das Recht auf Leben sei ein grundlegendes Menschenrecht und habe immer Vorrang vor einem "Wahlrecht" der schwangeren Frau, so der Erzbischof.

Polens Verfassungsgericht hatte im Oktober entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche auch bei einer schweren Fehlbildung des Fötus unzulässig sind. Damit sind Abtreibungen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist. 2019 fielen fast alle registrierten Abtreibungen laut offizieller Statistik unter das für verfassungswidrig erklärte Kriterium: exakt 1.074 von insgesamt 1.100.

Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung verschoben

Die EU-Abgeordneten hatten vor einer Woche mit 455 gegen 145 Stimmen die Entschließung verabschiedet. Sie verurteilt das Abtreibungsurteil der höchsten polnischen Richter "auf das Schärfste". Der Richterspruch bedeute einen Rückschlag für Frauenrechte in Polen und setze "die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel". Er führe zu einer größeren Zahl an illegal und unter gefährlichen Bedingungen heimlich durchgeführten Abtreibungen.

Das Urteil löste in Polen eine große Protestwelle aus. Die nationalkonservative Regierung verschob deshalb die Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung im Amtsblatt auf unbestimmte Zeit. Erst mit ihr wird der für verfassungswidrig erklärte Passus aus dem Abtreibungsgesetz gestrichen. Staatspräsident Andrzej Duda will die Gesetzesverschärfung abmildern. Er schlug dem polnischen Parlament vor, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, wenn es laut medizinischer Diagnose wahrscheinlich ist, dass das Kind tot geboren werde oder so krank sei, dass es trotz Behandlung "unweigerlich" gleich nach der Geburt sterbe. Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) ringt in der Frage aber noch um ihren Kurs.


Stanislaw Gadecki, Erzbischof von Posen / © Paul Haring (KNA)
Stanislaw Gadecki, Erzbischof von Posen / © Paul Haring ( KNA )
Quelle:
KNA
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