"Wir wollen Verständnis für die Frauen in Polen, die gegen Abtreibungsverbote protestieren", betonte die KDFB-Diözesanvorsitzende Barbara John. "Abtreibung ist kein Verbrechen. Frauen, die an eine Abtreibung denken (müssen), sind in einer Notlage", heißt es in einer Pressemitteilung. Sie bräuchten mitfühlende Begleitung.
"Hier sehen wir die katholische Kirche in der Verantwortung, in Deutschland und in Polen", so John weiter. "Wir fordern kompetente und ergebnisoffene Beratung für Frauen in einer solchen existenziellen Notlage. Dazu gehört in Deutschland auch eine Scheinvergabe nach Paragraf 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz durch katholische Schwangerschaftsberatungsstellen." Dafür setze sich der KDFB Berlin ein.
Massive Proteste nach Verfassungsgerichtsurteil
In Polen kam es zu massiven Protesten, nachdem das Verfassungsgericht am Donnerstag eine Ausnahme des seit 1993 geltenden Abtreibungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie erlaubte Schwangerschaftsabbrüche, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung "mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere und irreversible Beeinträchtigung des Fötus oder eine unheilbare, das Leben bedrohende Krankheit" festgestellt wurde.
Das verstoße gegen den von der Verfassung garantierten Schutz des Lebens. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.