Kein Verfahren nach Osterhasen-Kreuzigung

Ruhe nach dem Sturm

Der Moderator der ZDF-Satiresendung "heute show", Oliver Welke, muss keine Ermittlungen wegen der Abbildung einer Hasenfigur in christlichen Darstellungen befürchten. Dies gab die Staatsanwaltschaft Mainz nun bekannt.

 (DR)

Man sehe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Osterhasen-Kreuzigung in einem Beitrag vom 6. April 2018 ab, wie die Strafverfolgungsbehörde am Montag mitteilte. Ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten sei nicht gegeben. Der Straftatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sei nicht erfüllt.

Kreuzigung eines Plüsch-Hasen

Welke hatte laut Staatsanwaltschaft in erkennbar ironischer Weise geäußert, dass der Osterhase "die zentrale Figur der christlichen Mythologie" sei. Diese "offenkundig abwegige Bewertung" Welkes sei dann durch verfremdete künstlerische Darstellungen von Szenen der Passionsgeschichte - etwa des letzten Abendmahls, der Kreuzigung oder des Verrats des Judas - unterlegt worden. Darin sei die Darstellung Jesu Christi durch eine Osterhasenfigur aus Plüsch ersetzt gewesen.

Welke hatte zuvor Medienberichte aufgegriffen, wonach der Lindt-Schokohase in Supermärkten als "Traditionshase" auf dem Kassenzettel ausgewiesen sei. AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen hatte Berichten zufolge hierin eine "Unterwerfung" unter die "politische Korrektheit" und den Islam gesehen.

Kein "beschimpfender Charakter"

Seit dem 12. April 2018 waren bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Welke eingegangen. Die Staatsanwaltschaft kam nun aber zu dem Schluss, dass der TV-Beitrag nicht die Absicht verfolgt habe, die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen.

Zwar möge der Beitrag "manchen als geschmacklos erscheinen oder gläubige Christen empören". Er habe aber keinen derart "beschimpfenden Charakter", dass er Glaubensinhalte verächtlich machen würde und den öffentlichen Frieden stören könne. "Die bloße Verneinung dessen, was als heilig verehrt wird", sei noch kein "Beschimpfen" im strafrechtlichen Sinne, ebenso wenig ablehnende oder gar scharfe Kritik, so die Staatsanwaltschaft.


Quelle:
KNA