Die Klage sei desewgen als unbegründet zurückzuweisen, erklärte die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht des Portals "Rosario3" am Donnerstag (Ortszeit).
Angeklagt hatte den Bischof demnach ein Rechtsanwalt, der den Tatbestand im Zusammenhang mit der Gründung einer Meldestelle für Missbrauchsvorwürfe durch Kirchenvertreter erfüllt sah. Wenn jemand eine Straftat zu melden habe, dann müsse das gegenüber der Staatsanwaltschaft geschehen und nicht an die gleiche Institution, die die Person missbraucht habe, begründete Klageführer Carlos Ensinck gegenüber der Zeitung "Pagina 12" (Donnerstag) den Vorwurf. Genauso würden Vertuschungsnetzwerke funktionieren.
Vorgehen nach Empfehlungen von Papst Franziskus
Erzbischof Martin hatte die Anschuldigungen in einer erster Reaktion zurückgewiesen. Das Vorgehen würde in keiner Weise versuchen die Kompetenzen der staatlichen Behörden zu ersetzen. Zugleich verwies Martin auf die Empfehlungen von Papst Franziskus, der zu einem solchen Vorgehen geraten habe, Opfern den Raum eines Treffens und Zuhörens zur Verfügung zu stellen.
Auch die Staatsanwaltschaft sah darin keine Form von Amtsanmaßung. Die kritisierten Maßnahmen der Kirche würden neben jenen der staatlichen Stellen existieren und sich gegenseitig unterstützen, hieß es im Beschluss.