Eine Ministeriumssprecherin sagte am Mittwoch in Berlin, die Gespräche liefen konstruktiv und würden zeitnah fortgesetzt. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland hatte zuvor berichtet, die Beteiligten hätten sich in der vergangenen Woche vergeblich getroffen, um eine Lösung in dem Streit zu finden.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ringt seit mehreren Wochen mit ihren Ressortkollegen Franziska Giffey (SPD, Familie), Jens Spahn (CDU, Gesundheit), Horst Seehofer (CSU, Innen) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) um einen Kompromiss beim Streit um den entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch.
Gesetzesänderung steht im Raum
Innerhalb der SPD herrscht starker Druck, zu einer Lösung zu kommen, mit der Informationen über Mediziner, die Abtreibungen vornehmen, straffrei gestellt werden. Dazu wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig, die CDU und CSU ablehnen.
Zuletzt hatten die Jusos die Freigabe der Abstimmung gefordert. Dem hatten sich zwölf junge SPD-Bundestagsabgeordnete angeschlossen. Die Freigabe würde dazu führen, dass die SPD die Rechtsänderung mit Linken, FDP und Grünen durchsetzt - so wie es kurz vor der Bundestagswahl 2017 mit der Ehe für alle geschah. Das käme jedoch einem Koalitionsbruch gleich.
Teile der Opposition fordern Freigabe
Grüne und FDP fordern eine Freigabe für eine Abstimmung, falls die Koalition sich nicht einige. Das Parlament solle darüber entscheiden und die Abstimmung solle ohne Fraktionszwang sein, forderte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. Es gebe eine Mehrheit für die Streichung des Paragrafen. Die SPD stehe im Wort, denn sie habe mit der Zusage von Kanzlerin Merkel eine Lösung im Sinne der Frauen und Ärztinnen und Ärzte versprochen.
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae meinte, die SPD müsse jetzt endlich handeln und das unglaubwürdige Zeitspiel beenden. Sollte die Union weiter blockieren, müsse die SPD entsprechend ihrem Vorstandsbeschluss mit den reformwilligen Fraktionen zusammenarbeiten.
Der Streit hatte sich an der Medizinerin Kristina Hänel entzündet, die im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war - laur Gericht wegen Werbung für Abtreibungen. Das Urteil wurde mittlerweile in zweiter Instanz bestätigt.
Kommerzialisierung verhindern
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.
Die katholische Kirche ist gegen die Streichung des Werbeverbots. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der Kirche nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich.