Dies beschloss die Österreichische Bischofskonferenz am Montag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste, hieß es. Die Regelung setze eine dementsprechende Vereinbarung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde.
Nicht öffentliche Gottesdienste weiter möglich
"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die ab Montag in einer Woche geltenden Regeln entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits beim letzten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.
Maßnahmen werden von Kirche mitgetragen
"Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der Katholischen Kirche wie bisher mitgetragen", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, der Nachrichtenagentur Kathpress.
Während des Lockdowns sind den Angaben zufolge Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses seien bis zu 50 Personen zugelassen. Für Kranke und Sterbende bliebe die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet.