Der Kläger hatte sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss zum Verbleib der umstrittenen Glocke im Herxheimer Kirchturm gewandt. Die Feststellung des Gemeinderats, die Glocke solle als "Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht" hängen bleiben, sei rechtswidrig.
Eine zweite Klage richtete sich gegen eine ähnlich lautende Äußerung des Herxheimer Bürgermeister Georg Welker (parteilos). Ihm wollte der Kläger die Aussage gerichtlich verbieten lassen, das Leuten der Glocke diene "der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit".
Keine rechtlichen Beanstandungen
Nach der Entscheidung der Neustädter Richter sind weder der Gemeinderatsbeschluss, noch die Äußerung des Bürgermeisters rechtlich zu beanstanden. Die Aussage, von der 1934 gegossenen, mit Hakenkreuzen und der Aufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" verzierten Glocke gehe eine versöhnende Wirkung aus, falle unter die Meinungsfreiheit. Es handele sich dabei nicht um eine falsche Tatsachenbehauptung.
Ein Unterlassungsanspruch gegen den kritisierten Beschluss bestehe nicht, da er keine "Verhöhnung Menschen jüdischer Abstammung" zum Ziel habe. Dies werde dadurch deutlich, dass der Gemeinderat auch beschlossen habe, mit einer Mahntafel auf die Geschichte der Glocke hinzuweisen.
Bundesweite Schlagzeilen
Seit Sommer 2017 erregt die Polizeiglocke in der protestantischen Kirche der rund 800 Einwohner zählenden Ortschaft Herxheim am Berg die Gemüter und macht bundesweit Schlagzeilen. Im Laufe der Debatte musste der Vorgänger Welkers als Ortsbürgermeister wegen relativierender Aussagen über die NS-Zeit zurücktreten.
Seit September 2017 ist die Glocke, die sich im Eigentum der Kommune befindet, stillgelegt. Die Evangelische Kirche der Pfalz befürwortet den Austausch von Glocken mit anstößigen Inschriften aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zur finanziellen Unterstützung betroffener Gemeinden stellt die Kirche 150.000 Euro zur Verfügung.