DOMRADIO.DE: Sie haben gerade ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgestellt. Welche ist Ihnen persönlich von diesen Maßnahmen am wichtigsten?
Generalvikar Dr. Markus Hofmann (Erzbistum Köln): Ich denke, dass diese Maßnahmen grundsätzlich sehr wichtig sind, weil sie relativ kurzfristig umgesetzt werden können - und andere auch. Ich glaube, dass sehr wichtig ist, dass wir keine Zeit verlieren wollen mit der Umsetzung dieser Maßnahmen und deswegen sehr darauf hoffen, dass die unabhängige Aufarbeitungskommission bald eingerichtet wird. Wir tun alles von unserer Seite aus dafür, was wir können.
In der Übergangszeit gibt es eine erweiterte Aufgabe für den Beraterstab, der schon existiert und aus insgesamt 16 Personen besteht. Alle stimmberechtigten Personen stehen nicht in Diensten des Erzbistums. Es ist also bereits ein gewisses Maß an Unabhängigkeit gewährleistet. Dieser Beraterstab, zusammen mit dem neuen Mitglied Frau Nagel, langjährige Ermittlungsrichter hier in Köln, hat die Aufgabe, die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten, zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit, die jetzt beginnt, dann nahtlos - auch in der Person von Frau Nagel - personell abgesichert in die unabhängige Aufarbeitungskommission übergeht.
DOMRADIO.DE: Sie sind seit Mai 2018 Generalvikar. Das Gutachten stellt fest, dass es eine desolate Aktenführung gab, dass Akten fehlen, gerade im Bereich der Personalakten. Sie sind hier schon tätig geworden und werden auch die Anforderungen, die das Gutachten Ihnen mit auf den Weg gegeben hat, umsetzen?
Hofmann: Das ist richtig und auch sehr wichtig. Die Personalakten der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits digitalisiert und in die E-Akte als Form überführt, die manipulationssicher ist. Die Kleriker-Akten haben wir auch schon zum allergrößten Teil digitalisiert und werden sie ebenfalls in diese Akte überführen. Wir gehen davon aus, dass wir im Sommer dieses Jahres damit fertig sind. Das ist ein Teil der Verbesserung der Aktenführung. Wir haben einen großen Teil der Interventionsakten digitalisiert, was Voraussetzung ist, um E-Akten daraus werden zu lassen. Auch die werden wir künftig manipulationssicher als E-Akten führen.
DOMRADIO.DE: Was tun Sie im Bereich von Prävention und Intervention?
Hofmann: Wir haben zehn Jahre Präventionsarbeit, die gut ist - nach all dem, was ich sehe, erfahre und auch von anderen höre. Die Prävention ist in ganz Nordrhein-Westfalen gut vernetzt und wird jetzt wissenschaftlich beurteilt und evaluiert. Das heißt, wir fragen: Ist die Arbeit, die bisher geleistet worden ist, effizient? Wo kann sie noch besser werden? Das ist ein wissenschaftliches Projekt, das ausgeschrieben ist und zu dem es auch schon Bewerbungen gibt. Wir sind jetzt gerade in der Auswahl des Dienstleisters, der diese Evaluierung für uns durchführt. Wir werden auch überlegen, ob wir die Prävention in der Organisationsstruktur des Generalvikariates noch besser aufstellen, dass sie mit mehr Autorität dann auch ihre Arbeit wahrnehmen kann.
Die Intervention wird personell gestärkt. Es gibt eine neue Stelle, hoffentlich und wahrscheinlich in drei bis vier Wochen bereits. Die Unabhängigkeit der Intervention, das ist im Gutachten von Gercke und seinem Team ja auch besonders hervorgehoben, muss weiter gestärkt werden. Ein erster Schritt ist, dass das Offizialat und die Aufgaben der Intervention strukturell getrennt werden, sodass da die Intervention ganz unabhängig arbeiten kann und später bei möglichen Verfahren auch das Offizialat nicht schon involviert war und dann auch dessen Unabhängigkeit in der Fallbehandlung gestärkt ist.
DOMRADIO.DE: Ein Generalvikar ist für die Verwaltungsabläufe für viele Dinge zuständig, letztendlich auch immer für das Geld. Das alles kostet sehr viel. Die Einrichtung im Bereich der Intervention, Präventionsmaßnahmen, die digitale Akten-Umstellung. Zusätzlich nehmen Sie nochmal viel Geld in die Hand, gerade auch im Fonds der Bischofskonferenz, um den Betroffenen eine Anerkennung des Leids zukommen zu lassen. Geht das über die Zusage hinaus, die bereits bei der Bischofskonferenz verabschiedet wurde?
Hofmann: Wir haben ja einen seit dem 1. Januar deutlich erweiterten Rahmen dieser Anerkennungszahlungen. Die Entscheidung über die Höhe trifft ja nicht das Erzbistum, sondern eine unabhängige Kommission, die bei der Bischofskonferenz angesiedelt ist. Da sind im Normalfall Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Wir haben jetzt das dafür notwendige Geld bereitgestellt. Wir wissen natürlich nicht genau, was am Ende dann auch an solchen Zahlungen entschieden wird. Aber wir sind auf jeden Fall so gerüstet, dass es an der Bereitstellung der finanziellen Mittel nicht scheitert. Wir fügen uns hinein in diesen allgemeinen Rahmen in Deutschland, weil wir es für richtig halten, dass da keine Ungleichheiten entstehen.
Das Interview führte Ingo Brüggenjürgen.