Die Einfuhr und Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit nur per Bestattungsgesetz zu verbieten, sei nicht ausreichend, erklärte der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, am Mittwoch im Magdeburger Landtag. Kinderarbeit im Naturstein-Sektor betreffe viele Branchen und Bereiche, etwa bei Pflasterarbeiten, Einhegung von Grünflächen oder bei Denkmalen.
Lücken in der Lieferketten
Rether kritisierte mit Blick auf die Lieferketten, dass die bisherigen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Menschenrechte Lücken hätten. Eine Bundesratsinitiative könne die erforderlichen Handelsbeschränkungen einleiten und die bestehenden Regelungslücken schließen sowie zugleich die Entwicklungszusammenarbeit mit den betroffenen Drittstaaten effektiv fördern, so der Vertreter der Kirche beim Landtag und der Landesregierung. "Da muss auch noch mal was vom Entwicklungshilfeministerium geleistet werden. Das Problem muss an der Wurzel angegangen werden", forderte Rether.
160 Millionen Kinder betroffen
Weltweit sind laut dem UN-Kinderhilfswerk Unicef 160 Millionen Mädchen und Jungen von Kinderarbeit betroffen; vor allem in Afrika südlich der Sahara, im südlichen Asien, in Lateinamerika und im Nahen Osten. Auch Unicef hatte im Sommer das deutsche Lieferkettengesetz als nicht ausreichend zur Bekämpfung von Kinderarbeit eingestuft.
Rether äußerte sich bei einer Expertenanhörung zur Reform des Bestattungsgesetzes von Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht unter anderem ein Verbot von Grabmalen aus Natursteinen vor, an deren Herstellung Kinder mitgewirkt haben könnten.