Die Französische Bischofskonferenz (CEF) versteift ihren Widerstand gegen das geplante Gesetz zum Lebensende. "Bislang bedeutete Brüderlichkeit, jemanden, der Selbstmord begehen wollte, zurückzuhalten und ihn bis zum Ende zu begleiten.
Würde sie nun bedeuten, dem Selbstmord zuzusehen oder dabei zu helfen, ihn zu begehen?", kritisierte der CEF-Vorsitzende und Erzbischof von Reims, Eric de Moulins Beaufort, in der Sonntagszeitung "Le Journal du Dimanche". Staatspräsident Emmanuel Macron hat das Gesetz, das Sterbehilfe ermöglichen soll und am 17. Mai zur Debatte ins Parlament kommt, als "Gesetz der Brüderlichkeit" bezeichnet. Moulins Beaufort sagte, er rechne mit einem harten Kampf.
Der Erzbischof zeigte sich besorgt über Manöver bestimmter wirtschaftlicher Kräfte hinter der Gesetzesinitiative und nannte die geplante Regelung eine Täuschung. "Ganz direkt wird sie unser Gesundheitssystem verändern." Zu den geplanten Kriterien für den Zugang zu Sterbehilfe sagte er, diese zeigten einigen Menschen nur die Hindernisse auf, die es zu überwinden gelte, um einen Suizid durchführen zu lassen. Das Beispiel der Länder, die den Schritt zu Sterbehilfe oder assistiertem Suizid unternommen hätten, zeige die Unvermeidlichkeit dieses Wandels, meinte der Erzbischof von Reims.
Aktive Sterbehilfe künftig bei unheilbar kranken Erwachsenen erlaubt
Nach Worten Macrons sollen künftig unheilbar kranke Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit um Hilfe bitten können zu sterben. Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Aktive Sterbehilfe soll dann durch ein tödliches Präparat erfolgen, das der Sterbewillige selbstständig oder mit Hilfe einer anderen Person zu sich nimmt.
Bislang ist in Frankreich gesetzlich lediglich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.