In dem konkreten Fall ging es um einen Organisten und Chorleiter in einer Essener Gemeinde, der sich in Deutschland vergeblich gegen die Entlassung gewehrt hatte. Sie war ausgesprochen worden, nachdem er sich zunächst von seiner Frau getrennt hatte und seine neue Partnerin dann ein Kind von ihm erwartete.
Beim einem derartigen Verstoß gegen die kirchlichen Regeln entscheide die Kirche von Fall zu Fall, ob dies ein Kündigungsgrund sei, betonte Overbeck. Aus kirchlicher Sicht sei unstrittig, dass ein Organist wegen seiner tragenden Rolle beim Gottesdienst eine herausgehobene Position in der Gemeinde habe.
In einer zeitgleich veröffentlichten Pressemitteilung des Essener Bistums hieß es ergänzend, mit dem Urteil sei über einen Einzelfall entschieden worden. Das Bistum Essen werde abwarten, bis die Urteilsbegründung auch in deutscher Übersetzung vorliegen. Anschließend werde es die Entscheidungsgründe des Gerichts und daraus zu ziehende Konsequenzen sorgfältig prüfen. Erst danach könne entschieden werden, welche möglichen weiteren Schritte unternommen werden sollten.
In der "Frankfurter Rundschau" (Freitag) kündigte der Organist unterdessen an, wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. Der Musiker, der 1997 entlassen worden war, zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens. Der Gerichtshof in Straßburg habe dafür gesorgt, "dass sich deutsche Richter an die Menschenrechtskonvention halten müssen".
Kirche hält an Grundordnung für Angestellte fest
Nur ein "Einzelfall"
Die katholische Kirche hält auch nach dem jüngsten Straßburger Urteil zur Kündigung eines Organisten an ihrer Grundordnung für kirchliche Angestellte fest. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck betonte, alle deutschen Gerichte hätten der katholischen Kirche in der Sache Recht gegeben. Das Recht der Kirchen, mit ihren deutschlandweit rund 400.000 Angestellten die Einhaltung kirchlicher Regeln zu vereinbaren, sei unbestritten.
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