Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Rogelio Cabrera, am Donnerstag (Ortszeit). Die Regelung dazu bedürfe einer breiten gesellschaftlichen Diskussion; ansonsten sei der demokratische Rechtsstaat gefährdet.
Regelungen zu Strafe verfassungswidrig
Schwangerschaftsabbrüche sind in Mexiko nun auch auf Bundesebene straffrei. Der Oberste Gerichtshof erklärte eine Regelung im Bundesstrafgesetzbuch für verfassungswidrig, die Abtreibungen bislang unter Strafe stellte.
Der Beschluss geht über ein Urteil des Gerichts von 2021 hinaus. Damals es ein mit Strafe bewährtes Abtreibungsverbot im Bundesstaat Coahuila gekippt.
Eigentliche Probleme nicht angegangen
Die katholische Bischofskonferenz warnte in dem Schreiben vor der Normalisierung einer "Kultur des Wegwerfens". Empfängnis und Geburt eines neuen Lebens seien ein Gut von unendlichem Wert. Daher liege auch der Schutz des Lebens "nicht nur in der Verantwortung der schwangeren Frau, sondern der gesamten Gesellschaft".
Wohl gebe es mildernde Umstände, die das Rechtssystem bei Abtreibungen berücksichtigen könne, ohne die Praxis selbst aber als legal anzuerkennen.
"Induzierte Abtreibung wird nie eine moralische oder legitime Option sein", so die Bischöfe. Eine Legalisierung von Abtreibungen gehe die eigentlichen Probleme nicht an, die Frauen zu Schwangerschaftsabbrüchen veranlassten.