Kirchen kritisieren geplante Neuregelung des Familiennachzugs

"Unzureichend"

Anfang der Woche einigte sich die große Koalition auf einen Kompromiss beim Familiennachzug. Demnach sollen 5.000 Flüchtlinge zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen dürfen. Die Kirchen kritisieren den Vorstoß.

Syrische Flüchtlinge in Deutschland  / © Patrick Pleul (dpa)
Syrische Flüchtlinge in Deutschland / © Patrick Pleul ( dpa )

Die beiden großen Kirchen haben den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs kritisiert. Er berücksichtige nur unzureichend den sowohl verfassungs- als auch völker- und europarechtlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie, betonten die Kirchen in ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf an die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, soll den Familiennachzug ab dem 1. August regeln. Die Bundesregierung will nach SPD-Angaben bereits am kommenden Mittwoch über den Gesetzentwurf beraten.

Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Diese Regelung hatte die große Koalition zuletzt verlängert, allerdings nur bis Ende Juli. Nach Ansicht der Kirchen reicht der allgemeine Verweis darauf, dass Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik bis auf weiteres vor erhebliche Herausforderung gestellt seien, nicht aus, die verfassungs- und völker- und europarechtlich geschützte Familieneinheit der Schutzberechtigten "derart weitgehend zu beschränken".

Eine Kompromissformel gefunden

Union und SPD hatten sich zu Wochenbeginn im Streit um Details zum Familiennachzug von Flüchtlingen mit nur eingeschränktem Schutz geeinigt und eine Kompromissformel gefunden. Danach sollen ab August wie geplant 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen dürfen. Der Kompromiss sieht vor, dass in der Anfangsphase ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden könne. Die Regelung soll für die ersten fünf Monate gelten und Anlaufschwierigkeiten beheben.

Die Kirchen sprechen sich dafür aus, den Familiennachzug für diese Schutzberechtigten zahlenmäßig uneingeschränkt zu lassen und unter erfüllbaren Bedingungen zu ermöglichen. "Für die Kirchen ist Familie ein sehr hohes Gut, das es zu schützen gilt", heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Das tatsächliche Zusammenleben als Familie gehöre zu den sozialen Grundbedürfnissen. Darüber hinaus diene der Schutz von Ehe und Familie auch den Interessen der Gesellschaft. Die Integration werde erheblich erschwert, wenn sich Schutzbedürftige um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer zurückgebliebenen Familienangehörigen sorgen müssten.


Quelle:
KNA
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