So heißt es in dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE).
Der tatsächliche Umfang der Waffengeschäfte bleibe damit unbekannt. "Dies führt zu deutlichen Einbußen hinsichtlich der Transparenz." Um dies zu ändern, müsse das Bundesstatistikgesetz entsprechend angepasst werden.
Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen
Von den tatsächlichen Ausfuhren zu unterscheiden sind die Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen. Sie beziehen sich auf Rüstungsexporte in der Zukunft. Aber auch hier sieht die GKKE Anlass zu Kritik. Bei den Einzelausfuhrgenehmigungen gebe die Bundesregierung nur die Gesamtwerte für die jeweiligen Empfängerländer an, was eine genauere Analyse der Rüstungsexportpolitik erschwere.
Einzelausfuhrgenehmigungen sind oftmals umstritten, weil sie unter anderem Waffengeschäfte mit Entwicklungsländern oder Krisenstaaten betreffen. Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesregierung laut ihrem eigenen Rüstungsexportbericht solche Genehmigungen im Gesamtwert von rund 9,4 Milliarden Euro.
Neuer Höchststand
Das ist ein neuer Höchststand. Die beiden Kirchen bemängeln, dass die Regierung ihren Bericht für das vergangene Jahr erst im August dieses Jahres vorlegte.
Ähnlich stellt sich die Lage laut der evangelischen GKKE-Vorsitzenden Anne Gidion auf europäischer Ebene dar. Obwohl die EU-Mitgliedsaaten sich dazu verpflichtet hätten, jährlich bis spätestens Ende Juni ihre Daten zu den Rüstungsexporten des Vorjahres zu veröffentlichen, lagen die Zahlen bis zum Redaktionsschluss des GKKE-Berichtes nicht vor, hieß es.
"Der seit Jahren nicht nur von uns beklagte Mangel an Transparenz in der europäischen Berichterstattung zeigt sich in besonderer Weise auch an der Europäischen Friedensfazilität", kritisierte Gidion.
Dabei handelt es sich um einen Fonds, der unter anderem zur militärischen Unterstützung von Drittstaaten geschaffen wurde. Der Öffentlichkeit bleibe verborgen, welche Waffen und Ausrüstungsgegenstände geliefert würden, so Gidion. Waffenlieferungen in instabile Regionen drohten zudem, neue Konflikte zu schüren.
Schadenersatzfonds gefordert
Wer im Ausland ein Opfer von Waffen aus Deutschland wird, soll zudem künftig leichter an Schadenersatz kommen. Die beiden großen Kirchen schlugen am Dienstag in Berlin die Einrichtung eines Fonds vor, der die Kosten übernehmen könne.
Er solle durch jene Unternehmen gefüllt werden, die Rüstungsgüter exportieren. Im Blick haben die Kirchen vor allem Menschen, die durch illegal exportierte Waffen oder deren völkerrechtswidrigen Einsatz Angehörige oder Eigentum verlieren oder verletzt werden.
Ein besserer Opferschutz ist auch Thema in den vom Bundeswirtschaftsministerium im Oktober vorgelegten Eckpunkten für ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Eine solche Regelung hatten die Kirchen, aber auch Nichtregierungsorganisationen seit Jahren gefordert. Der katholische Vorsitzende der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung GKKE, Karl Jüsten, begrüßte den Vorstoß, mahnte aber erneut Nachbesserungen an.
So fehle ein Verbandsklagerecht. Auf diesem Wege hätten Vereine oder Verbände die Möglichkeit, ähnlich wie im Umwelt- oder Behindertenrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sich die Bundesregierung an die bestehenden rechtlichen Vorgaben hält. "Ein Rüstungsexportkontrollgesetz ohne ein Verbandsklagerecht bliebe in seiner restriktiven Wirkung zahnlos", so der GKKE-Vorsitzende. Jüsten äußerte sich bei der Vorstellung des Rüstungsexportberichts der GKKE.