Noch kein Zeitplan für Lockerung bei Gottesdiensten

Kirchen werden vertröstet

Bisher gibt es bundesweit noch keinen Zeitplan für eine Wiederzulassung religiöser Zusammenkünfte und Gottesdienste. Das ist das Fazit eines Gesprächs mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Ende April wolle man weitersehen.

Leere Kirchenbänke / © bezikus (shutterstock)

Das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums an diesem Freitag. Am 30. April wollen Bund und Länder wieder Bilanz ziehen und über den weiteren Umgang mit den Corona-Einschränkungen beraten.

Gottesdienste und Zusammenkünfte sind zunächst bis zum 4. Mai nicht gestattet. Bis dahin gelten die gegenwärtigen Kontakteinschränkungen ohne Lockerung. Vertreter der christlichen Kirchen, des Judentums und der Muslime in Deutschland waren am Freitag mit Innenstaatssekretär Markus Kerber zu einem Gespräch zusammengekommen.

Konzept unter Einbeziehung der Länder erarbeiten

Es habe sich um einen konstruktiven, offenen Austausch gehandelt, sagte der Sprecher des Innenministeriums anschließend. Nun werde unter Einbeziehung der Länder ein Konzept erarbeitet.

Für einen Zeitplan und Einzelheiten sei es aber noch zu früh, sagte der Sprecher. Das Ziel der Bundesregierung sei ein möglichst einheitliches Vorgehen. Ob es in der kommenden Woche dazu auch ein Treffen mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geben wird, ließ der Sprecher offen.

Bischof Bätzing äußert sich

Zu den Ergebnissen der Zusammenkunft äußerte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, in einer ersten Stellungnahme.

"Wir sind froh, dass sich heute Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt haben, dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will", betonte der Limburger Bischof.

"Hierzu werden die Religionsgemeinschaften kurzfristig Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden. Ziel soll es sein, religiöse Veranstaltungen nach Maßgabe der Anforderungen des Infektionsschutzes schrittweise möglichst bald nach dem 30. April 2020 wieder zuzulassen, wobei die Einzelheiten jeweils auf Ebene der zuständigen Länder zu erörtern sein werden", so Bätzing weiter.

Gemeinsam Lösungen erarbeiten

"Ich bin dankbar, dass wir auf diese partnerschaftliche Art und Weise gemeinsam mit den staatlichen Stellen Lösungen erarbeiten, die dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Corona-Pandemie genauso Rechnung tragen wie dem hohen Gut der Religionsfreiheit. Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen, leiden doch viele von ihnen gerade in diesen Zeiten der Unsicherheit und der Vereinzelung sehr unter den bisher geltenden und von uns aus voller Überzeugung mitgetragenen Beschränkungen ihrer religiösen Praxis."

In seiner Erklärung vom 15. April 2020 hatte Bischof Dr. Georg Bätzing angekündigt, dass die katholische Seite in das Gespräch an diesem Freitag mit einem konkreten Vorschlag gehen werde. Dieses Papier mit dem Sachstand vom 15. April 2020 ist als pdf-Datei unter www.dbk.de verfügbar und wird mit in die Vorschläge für die kommende Woche einfließen.

An diesem Freitag hatten sich Vertreter des Bundes, der Länder (vertreten durch Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) sowie der Religionsgemeinschaften zu einem Gespräch im Bundesministerium des Innern über die Frage der Fortgeltung der Untersagung religiöser Zusammenkünfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgetauscht. Die katholische Kirche wurde vom Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, vertreten.


Bischof Georg Bätzing / © Andreas Arnold (dpa)
Bischof Georg Bätzing / © Andreas Arnold ( dpa )

Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe / © Michael Jungblut (KNA)
Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe / © Michael Jungblut ( KNA )
Quelle:
epd , DBK