Die KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN, die auch kleinere Menschenansammlungen umfassen, werden bis zum 3. Mai verlängert. Das gleiche gilt für die Ausgangsbeschränkungen, wie sie in einigen Bundesländern gelten, Besuchsverbote in Pflegeheimen und das Verbot religiöser Zusammenkünfte wie Gottesdienste. Auch die Regel, dass jeder möglichst 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten soll, gilt weiter.
Das Tragen von SCHUTZMASKEN wird insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und beim Einkaufen empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Einfache Mundschütze oder selbst genähte Masken gelten als schützend für das Umfeld, schützen den Träger aber nicht sicher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
SCHULEN und Kindertagesstätten bleiben weiter geschlossen - mit wenigen Ausnahmen in NRW: Abiturienten und andere Schüler, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, können bereits in der kommenden Woche wieder den Unterricht besuchen. Die Notbetreuung in Kitas wird in NRW auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt. Bundesweit ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs schrittweise ab dem 4. Mai geplant. Vorrang haben sollen Schüler, bei denen Prüfungen anstehen, Abschlussklassen und Schüler im Übergang zu einer weiterführenden Schule.
Bestimmte GESCHÄFTE können schon in der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Die konkreten Regeln müssen die Länder erlassen, die Ladengröße könnte also auch kleiner ausfallen. Unabhängig von der Größe sollen Kfz-Händler sowie Fahrrad- und Buchläden wieder öffnen dürfen.
Verbote von GOTTESDIENSTEN und anderen Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen bestehen bleiben. Es sei weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken, heißt es im Beschluss. Am Freitag will Innenstaatssekretär Markus Kerber mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über das weitere Vorgehen sprechen. In Nordrhein-Westfalen trifft sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits am Donnerstag mit Religionsvertretern um über Möglichkeiten für Gottesdienste zu sprechen. Diese sind in NRW nicht verboten, sondern freiwillig ausgesetzt.
Menschen in PFLEGEHEIMEN und Behinderteneinrichtungen sollen weiter besonders geschützt werden, weil sie bei einer Erkrankung mit Covid-19 besonders gefährdet sind. Der Beschluss hält aber auch fest, "dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen". Daher sollen für die Einrichtungen mit externem Sachverstand Konzepte für den weiteren Umgang mit der Pandemie erarbeitet werden. Derzeit gilt ein Besuchsverbot für die Einrichtungen.