Kirchengemeinde bietet Afrikaner Kirchenasyl

Schutz in Fröndenberg

Er sollte in das Erstaufnahmeland Italien zurückgeführt werden, nun hat ein junger Westafrikaner stattdessen in der evangelischen Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen bei Unna Zuflucht gefunden - im Kirchenasyl.

Geöffnete Kirchentür / © Markus Linn (KNA)
Geöffnete Kirchentür / © Markus Linn ( KNA )

Der junge Mann habe seine gesamte Familie durch einen Krieg in seiner Heimat verloren, sagte die Vorsitzende des Presbyteriums, Annelie Richwin-Krause. In Italien habe er weitere traumatische Erlebnisse gehabt. Aus Angst, dorthin zurückgeschickt zu werden, habe sich der Moslem vor 14 Tagen hilfesuchend an die Gemeinde gewandt.

Frist überbrücken

Mit dem Kirchenasyl soll die Frist für die Rückführung von sechs Monaten überbrückt werden, damit ein Asylverfahren hierzulande, statt in dem nach den Dublin-Regelungen zuständigen Land Italien, eingeleitet werden kann. Vor einem Jahr war in der Gemeinde Fröndenberg bereits ein Kirchenasyl für eine Eritreerin positiv zu Ende gegangen. "Nach zwei Monaten bekam sie eine Duldung und durfte Asyl beantragen, heute lebt sie in einer eigenen Wohnung und hat Fuß gefasst", freute sich die Presbyteriums-Vorsitzende.

Junger Mann gut integriert

Sie hoffe, dass die Behörden im Fall des 21-jährigen Mannes ebenso schnell entscheiden. "Wir sind positiv gestimmt und hoffnungsvoll, dass er bleiben kann", sagte Richwin-Krause. Der junge Mann lebe seit einem Jahr in Deutschland, spreche gut deutsch und sei integriert. Er habe mehrere Kurse an Schulen absolviert und besuche ein Berufskolleg in der Nähe. Die Ausländerbehörde im Kreis Unna und das Sozialamt Fröndenberg wurden von der Gemeinde über das nun zweite Kirchenasyl informiert.

Kirchliches Dossier wird erarbeitet

Der Beauftragte der westfälischen Landeskirche für Zuwanderungsarbeit, Pfarrer Helge Hohmann mit Sitz in Schwerte-Villigst, begleitet das Verfahren. Das Kirchenasyl wird von der Gemeinde finanziell getragen. Zurzeit wird ein kirchliches Dossier erarbeitet, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Prüfung des Falls vorgelegt werden muss. Dafür müsse ein Rechtsanwalt und eine psychologische Beratungsstelle hinzugezogen werden, erklärte Richwin-Krause.

Nach der sogenannten Dublin-Regelung sollen Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land eingereist sind, dort Asyl beantragen. Dafür gibt es eine Frist von sechs Monaten. Durch Kirchenasyl kann diese Zeit überschritten werden. Dann kann das Asylverfahren in Deutschland geführt werden.

 

Quelle:
epd