Das sagte Schüller der "Kölnischen Rundschau" (online Donnerstagabend, Freitagausgabe); das gelte für Taten und Gesinnungen von rechts ebenso wie von links, wenn sie in juristisch nachvollziehbarer Form geschehen.
Die Bischöfe müssten ihren Worten Taten folgen lassen, forderte der Kirchenrechtler; Erzbischof Heiner Koch in Berlin und Bischof Franz-Josef Jung in Würzburg hätten dies mit ihren bischöflichen Gesetzen zur Arbeit der Pfarrgemeinderäte bereits getan. Ansonsten gebe es "ein großes Zaudern bei den Bischöfen", so Schüller.
Dieses Signal werde verstanden
Katholische Verbände dagegen könnten ihre Satzung entsprechend ändern. Der Theologe lobte etwa den Unvereinbarkeitsbeschluss der Historischen Schützenbruderschaften. Dieses Signal werde verstanden; es helfe anderen katholischen Vereinigungen, es den Schützen nachzutun.
Beschäftigung von Verfassungsfeinden verhindern
Der staatliche sogenannte Radikalenerlass der Regierungen von Bund und Ländern vom Januar 1972 diente dazu, Bewerber für den
Öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel war, die Beschäftigung sogenannter Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu verhindern.
Dies geschah durch eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des damals geltenden Beamtenrechts, Paragraf 35. Demnach mussten sich Beamte vollständig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalt eintreten. Jeder Einzelfall musste für sich geprüft und entschieden werden.