Das teilte das Generalvikariat am Freitag in Paderborn mit. Gewählt würden sie von den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenvorstände der Pfarrgemeinden. Die elfte Amtsperiode des Kirchensteuerrates dauert demnach vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Das Erzbistum erstreckt sich über die Bundesländer NRW, Hessen und Niedersachen. In jedem Gebietsteil besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat. Durch die demokratische Wahl der Mehrheit der Mitglieder werde gewährleistet, dass die Belange der Kirchengemeinden gesehen werden, hieß es.
Verteilung der Kirchensteuer
Dem Kirchensteuerrat für NRW gehören demnach 14 gewählte sowie drei weitere Laien an, die durch den Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz berufen werden. Der Priesterrat bestimmt zudem zwei amtierende Pfarrer als Mitglieder des Gremiums, dessen Vorsitzender Bentz ist.
Der Kirchensteuerrat stellt unter anderem die Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und beschließt die Jahresabschlüsse des Erzbistums. Das Gremium berät zudem über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zum Inkraftsetzen vor.
Anstoß vieler Initiativen
Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn seien in den vergangene vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, hieß es weiter. Dazu gehörten etwa Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung eines Katastrophenfonds, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen fürKriegsopfer in Krisengebieten.
Der Kirchensteuerrat sei als Gremium der Mitverantwortung eine Verbindung zwischen der Leitung des Erzbistums Paderborn und seinen Kirchengemeinden, Gruppen und Verbänden, unterstrich Erzbischof Bentz. Die dort engagierten Frauen und Männer aus den Gemeinden würden sich mit ihrer Fachlichkeit und Kompetenz einbringen und"verlässlich und mit hoher Verantwortung" ein wichtiges Ehrenamt in der Kirche ausüben.