Kirchliche Verbände begrüßen Einführung von Bürgergeld

Lob für die Karenzzeit

Die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie begrüßen die geplante Einführung eines Bürgergelds. In einer Bundestags-Anhörung am Montag in Berlin befürworteten sie auch die damit verbundene Karenzzeit.

Streit ums Bürgergeld / © Christin Klose (dpa)
Streit ums Bürgergeld / © Christin Klose ( dpa )

In der Karenzzeit sollen Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe nicht angetastet werden. Die Karenzzeit sei wichtig, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen, sagte die Referatsleiterin Politik beim Deutschen Caritasverband, Birgit Fix. Sie gebe etwa Sicherheit, dass die Betroffenen erst mal in der Wohnung bleiben könnten.

Caritas Deutschland

Der Deutsche Caritasverband (DCV) ist der größte Wohlfahrtsverband Europas. Die Dachorganisation katholischer Sozialeinrichtungen setzt sich für Menschen in Not ein. Mit rund 690.000 hauptamtlichen Mitarbeitern - 80 Prozent sind Frauen - ist die Caritas zudem der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Der Begriff "caritas" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Nächstenliebe. Sitz des 1897 gegründeten Verbands ist Freiburg. Wichtige Bedeutung haben die Büros in Berlin und Brüssel.

Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus (KNA)
Hinweisschild der Caritas / © Michael Althaus ( KNA )

Elena Weber, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung bei der Diakonie, widersprach zudem Stimmen, wonach sich Arbeit durch die Einführung des Bürgergelds nicht mehr lohne. Bei entsprechenden Berechnungen werde unter anderem nicht berücksichtigt, dass Geringverdiener in der Regel auch Wohngeld sowie Kinderzuschlag erhielten.

Abgemilderte Sanktionen

Das zum 1. Januar geplante Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung Hartz-IV ablösen. Ziel ist es demnach, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich besser um einen erneuten Berufseinstieg und möglicherweise auf die Weiterbildung zu konzentrieren. Dazu sind Sanktionen abgemildert worden. Zudem wird Vermögen bis zu einer Grenze geschont. Konkret ist für die ersten beiden Jahre Bürgergeld-Bezug ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. Leben mehrere Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, etwa in einer Familie, gilt der Betrag nur für die erste Person - für jede weitere kommen 30.000 Euro dazu. Für eine Familie mit vier Personen würde sich somit ein Betrag von 150.000 Euro ergeben.

Zudem sieht das Gesetz eine Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung vor. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Derzeit erhalten Alleinstehende 449 Euro. Auch eine Weiterbildung soll stärker gefördert werden.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über das Bürgergeld ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Bei einer Blockade, mit der die unionsgeführten Bundesländer drohen, müsste der Vermittlungsausschuss über die Zukunft des Vorhabens entscheiden. Das könnte die Einführung zum 1. Januar gefährden.

Quelle:
KNA