Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Dienstag hervor. Darin heißt es, das Verfahren habe zum Ziel, die KJA Bonn bei laufendem Betrieb wirtschaftlich neu auszurichten und nachhaltige Lösungsansätze zu finden.
"Die Antragstellung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen Stabilisierung unserer KJA Bonn", sagt Geschäftsführer Rainer Braun-Paffhausen zur Entscheidung. Um zukunftsfähig zu bleiben, müsse man sich neu sortieren und weiterentwickeln, so Braun-Paffhausen weiter. Er sei aber zuversichtlich, dass das Schutzschirmverfahren dafür den bestmöglichen Rahmen biete.
"Im Interesse der jungen Menschen"
Auch der Aufsichtsratsvorsitzender Sven Riedel unterstützte den Schritt in das Schutzschirmverfahren: "Ich stehe hinter dieser Maßnahme, ganz im Interesse der jungen Menschen, die sich auf unsere Einrichtungen verlassen." Als gemeinnützige Organisation wolle er weiter den gesamtgesellschaftlichen Auftrag erfüllen, der der KJA Bonn zufalle.
Die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens sei notwendig geworden, da sich die KJA Bonn bei teilweise gleichbleibender Finanzierung mit gestiegenen Kosten konfrontiert sah. Die Antragsstellung habe weder Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb noch auf die Kinder- und Jugendbetreuung, versichert die KJA Bonn. Mögliche Lösungsansätze würden in den kommenden Wochen ausgearbeitet, um so ein Sanierungskonzept aufzeigen zu können. Weitere Stellungnahmen vonseiten des Bistums wird es nicht geben.