Kläger gegen Söders Kreuzerlass in Bayern abgeblitzt

Die Kreuze bleiben hängen

Der sogenannte Kreuzerlass für staatliche Dienststellen in Bayern bleibt in Kraft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut Mitteilung bereits am 1. Juni mehrere Klagen abgewiesen, unter anderem vom Bund für Geistesfreiheit.

Kreuz an der Wand / © Harald Oppitz (KNA)
Kreuz an der Wand / © Harald Oppitz ( KNA )

Diesem stehe aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht offen, so das Gericht.

Die beklagte Vorschrift stammt aus dem Jahr 2018 und lautet: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hatte beantragt, die Vorschrift aufzuheben und den Staat zum Abhängen der Kreuze zu verpflichten. Er sieht dadurch die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt.

Begründungen liegen noch nicht vor

Die Begründungen für die beiden Urteile liegen laut Mitteilung noch nicht vor. Sie würden "voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst". Erst nach ihrer Zustellung beginnt die Monatsfrist für eine Revision.

Mit dem Kreuz-Erlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel (dpa)
Mit dem Kreuz-Erlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel ( dpa )

Der BfG kündigte an, seine Klage notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Die Vorsitzende des BfG München, Assunta Tammelleo, forderte die Staatsregierung zugleich auf, den Erlass freiwillig zurückzunehmen. Eine Mehrheit der Bürger, auch gläubige Christen und ein großer Teil der Bischöfe, lehnten den Kreuzerlass ab, sagte sie.

Unterstützung für Vorschlag Heribert Prantls

Alternativ unterstützt die Interessenvertretung konfessionsloser und religionskritischer Menschen einen Vorschlag des katholischen Journalisten Heribert Prantl. Dieser hatte am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem BayVGH in einem Rundfunkinterview dafür plädiert, Artikel 1 des Grundgesetzes in staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen. Dieser lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Geklagt hatten auch 25 Einzelpersonen. Sie waren bereits in der ersten Instanz gescheitert, auch ihre Berufung hatte nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) keinen Erfolg. Eine Revision ist in ihrem Verfahren nicht zugelassen, sie können dagegen aber ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen.

Bayerischer Kreuz-Erlass

Das bayerische Kabinett hatte auf Söders Anregung am 24. April 2018 beschlossen, dass ab 1. Juni im Eingangsbereich aller Dienstgebäude im Freistaat ein Kreuz angebracht werden soll. Die Anordnung wurde seither kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen gingen dazu die Meinungen auseinander. (KNA)

Eine Frau betet mit Kreuz in der Hand über einer Bibel / © Doidam 10 (shutterstock)
Eine Frau betet mit Kreuz in der Hand über einer Bibel / © Doidam 10 ( shutterstock )
Quelle:
KNA