Klage eines AfD-nahen Pfarrers abgewiesen

Gegen Anweisung der Kirchenleitung gehandelt?

Bereits 2022 untersagte ihm die Landeskirche die Teilnahme an einer Demonstration in Halberstadt. Seine Klage dagegen hat die Landeskirche abgewiesen. Der evangelische Pfarrer will deswegen nun in Berufung gehen.

Anwalt mit Gesetzestexten / © r.classen (shutterstock)

Martin Michaelis ist evangelischer Pfarrer und bereits mehrmals auf rechtsextremen Demonstrationen aktiv gewesen. Jetzt hat die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Klage des Quedlinburger Pfarrers gegen die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) abgewiesen. 

Das berichtet die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" in ihrer aktuellen Ausgabe (15. September). Der evangelische Geistliche und ehemalige Vorsitzende des Thüringer Pfarrvereins wollte damit gegen den Vorwurf vorgehen, seine Amtspflichten verletzt zu haben.

Ordentliche Weisung?

Hintergrund ist ein Auftritt Michaelis' bei einer Demonstration in Halberstadt, der ihm per E-Mail seitens der Landeskirche untersagt wurde. Der Pfarrer zweifelt an, dass es sich bei der E-Mail um eine ordentliche Weisung gehalten habe.

Für die Kirchenleitung gilt es als unstrittig, dass Personaldezernent Michael Lehmann dem Pfarrer am 21. März 2022 per Mail eine Weisung erteilt hat, "die eine bindende Maßnahme der Dienstaufsicht war". Das Kirchengericht wies die Klage des Pfarrers, der mittlerweile als Parteiloser für die AfD im Quedlinburger Stadtrat sitzt, als unbegründet zurück. Der Kläger habe auch die Prozesskosten zu tragen.

Michaelis sagte gegenüber der Kirchenzeitung, dass er das Urteil nicht akzeptiere und nach Prüfung des Schriftsatzes Berufung einlegen werde.

Quelle:
KNA