Klage von Missbrauchsopfer bringt Kirche in Zwickmühle

Wie entscheidet sich das Erzbistum Köln?

Verjährung und schlechte Presse oder weitere Klagen mit hohen Summen? Nach der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln sieht sich die katholische Kirche offenbar in der Zwickmühle.

Autor/in:
Anita Hirschbeck
Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Landgericht und Amtsgericht in Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Beanspruche das von Kardinal Rainer Maria Woelki geführte Erzbistum Verjährung, riskiere es schlechte Presse; verzichte es dagegen auf Verjährung, könnten weitere Schmerzensgeldklagen mit hohen Summen in ganz Deutschland folgen - so lauten die Überlegungen aus verschiedenen kircheninternen Dokumenten, aus denen die "Zeit"- Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag) zitiert.

Staat muss Aufarbeitung von Missbrauch in Kirche übernehmen

Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will bei der Missbrauchsaufarbeitung der Kirche den Staat stärker in die Pflicht nehmen. "Die Verantwortlichen in der Kirche haben es aus eigener Kraft nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Antrag, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. "Deshalb muss der Staat im Sinne seines partnerschaftlichen Verhältnisses zur Kirche diese Verantwortung jetzt übernehmen."

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Eine weitere Überlegung gehe dahin, so die Zeitung, dass es auch Klagen gegen einen Bischof geben könnte, wenn er auf Verjährung verzichten würde und das Bistum daraufhin hohe Zahlungen leisten müsste. Das könne dann interpretiert werden als Verstoß gegen die Verpflichtung der Bistumsleitung, mit dem Vermögen sorgsam umzugehen.

Noch keine abschließende Entscheidung

"Christ und Welt" konnte nach eigenen Angaben unter anderem ein Protokoll der Rechtskommission des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) einsehen sowie einen Brief Woelkis an die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Beate Gilles. Die Bischofskonferenz habe auf Anfrage der Zeitung erklärt, dass das Mittel der Verjährung ein juristisch zulässiges Instrument sei. Ob davon Gebrauch gemacht werde, müsse jedoch in jedem Einzelfall abgewogen werden.

Die Bischofskonferenz bezeichnete auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die Zitate des Zeitungsberichts als korrekt. Das Erzbistum Köln bestätigte zudem die Darstellung von "Christ und Welt", dass Woelkis Anwälte bereits per Schriftsatz erklärt haben, Verjährung in Anspruch nehmen zu wollen. "Aus Gründen der Fristwahrung haben wir dieses Schreiben bei Gericht eingereicht", teilte Sprecher Jürgen Kleikamp mit. Das Erzbistum habe aber noch nicht abschließend entschieden, ob es diesen Weg auch gehen wird. "Da es sich hier um einen juristisch und auch moralisch hochkomplexen Sachverhalt handelt, prüfen wir diesen noch weiter mit größter Sorgfalt", so Kleikamp weiter.

Priester mittlerweile verstorben

Am Dienstag verhandelt das Landgericht Köln die vermutlich erste Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche als Institution. Der Kläger gibt an, als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden zu sein.

Einem Aufarbeitungsgutachten zufolge erfuhr das Erzbistum 1980 sowie 2010 von Vorwürfen gegen den Geistlichen, die dieser zum Teil auch eingeräumt habe. Dennoch habe er viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten können. Der Kläger wirft der Erzdiözese Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt insgesamt 750.000 Euro. Bislang erhalten hat er 25.000 Euro in Anerkennung des Leids.

Quelle:
KNA