Verwaltungsgericht bestätigt Gottesdienstverbot wegen Corona

Klage zurückgewiesen

Für Kirchen sollten es keine strengeren Regeln gelten als für Supermärkte. Damit hatte der Berliner "Freundeskreis St. Philipp Neri" geklagt. Die Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Leere Kirchenbänke / © SV Digital Press (shutterstock)
Leere Kirchenbänke / © SV Digital Press ( shutterstock )

In Berlin gilt das wegen der Corona-Pandemie staatlich angeordnete Versammlungsverbot weiter auch für Gottesdienste. Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri", im katholischen "Institut Philipp Neri" Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern zu dürfen, am Dienstag zurück, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage erklärte. Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

Traditioneller lateinische Liturgie

Das Institut päpstlichen Rechts ist seit 2003 in Berlin ansässig und untersteht nicht dem Erzbistum Berlin. Es hat sein Zentrum im Sankt-Afra-Stift im Wedding. Dort werden Gottesdienste in traditioneller lateinischer Liturgie gefeiert, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) üblich war. Das Neri-Institut wird nach dessen Angaben von bis zu 300 Gläubigen unterstützt.

Laut einem Bericht von "Süddeutscher Zeitung" (SZ), NDR und WDR wurde in der Kirche St. Afra auch die Mundkommunion ausgeteilt. Dabei seien gut ein Dutzend Gläubige nach mehreren lateinischen Gebeten nach vorne gekommen, um von Propst Gerald Goesche kniend die Kommunion zu empfangen. Dieser habe ihnen die Hostie auf die Zunge gelegt, wobei weder der Priester noch die Gläubigen einen Mundschutz getragen hätten. Natürlich bleibe da ein "Restrisiko", zitiert die Zeitung Goesche: "Aber niemand muss zur Kommunion gehen."


Quelle:
KNA
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