Supreme Court lehnt Impfausnahmen aus religiösen Gründen ab

Klare Ansage

Es gibt keine Sonderwege. Der Supreme Court hat Dringlichkeitsanträge abgelehnt, in denen Pflegepersonal, Ärzte und andere Angestellte im Bundesstaat New York religiöse Ausnahmen für das geltende Impfmandat beantragt hatten.

Supreme Court in den USA / © Konstantin L (shutterstock)
Supreme Court in den USA / © Konstantin L ( shutterstock )

Der Entscheidung folgten drei der insgesamt neun Richter nicht, darunter der von Donald Trump berufene Neil Gorsuch. Sie erklärten, sie hätten die Impfausnahme zugelassen.

Die Arbeitnehmer hatten den Fall vor das höchste US-Gericht gebracht, nachdem sich ein Bundesberufungsgericht im Herbst geweigert hatte, das Impfmandat des Bundesstaates zu stoppen. Die Kläger hatten argumentiert, bei der Entwicklung der Impfstoffe seien Zellen aus abgetriebenen Föten zum Einsatz gekommen. Die Nutzung fötaler Zelllinien sei nicht unüblich, heißt es im Schriftsatz des Gerichts.

Berufsspezifische Impfpflicht

Diese kamen auch bei der Entwicklung des Röteln-Impfstoffs zum Einsatz, der für New Yorker Gesundheitsmitarbeiter bereits verpflichtend ist.

Die berufsspezifische Impfpflicht trat im September in Kraft. Aufgrund des anhängigen Rechtsstreits durften Beschäftigte, die religiöse Ausnahmen geltend machten, bis 22. November weiter arbeiten, mussten sich dann aber impfen lassen, Urlaub nehmen oder kündigen.

Rund 4.000 Kündigungen

Seit Inkrafttreten des Mandats hat der Bundesstaat New York rund 4.000 Mitarbeiter in Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen gekündigt, die sich nicht hatten impfen lassen. Wie viele unter ihnen religiöse Gründe geltend machten, ist unklar. Insgesamt sollen rund 37.000 Angestellte im Gesundheitswesen in der bevölkerungsreichsten US-Stadt ihren Job wegen der Impfvorschrift verlassen haben.

Im Sommer hatte die Präsidentin der Catholic Health Association, Mary Haddad, alle Beschäftigten im Gesundheitswesen zum Impfen aufgefordert. Der Verband unterstützt mehr als 2.200 katholische Krankenhäuser und Pflegeheime.


Quelle:
KNA