Der Senat hat die Maßnahme in einer einstimmig verabschiedeten Resolution beschlossen, teilte die Hochschule am Mittwoch mit. "Die Ruhr-Uni geht damit als religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft voran", erklärte die evangelische Theologieprofessorin Isolde Karle, die die Resolution initiiert hat.
Mit dem Beschluss verpflichte sich die Universität, künftig Prüfungstermine so festzulegen, dass sie nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren, hieß es. Sollte dies dennoch nicht vermeidbar sein, müssten Betroffene einen zeitnahen Ersatztermin bekommen. Dazu müssen sie einen Nachweis vorlegen, der die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer religiösen Feier oder ein religiöses Arbeitsverbot belegt. Der Beschluss gelte für alle Religionsgemeinschaften.
Christen sind nicht betroffen
Relevant werden könne die neue Regelung beispielsweise für orthodoxe Jüdinnen und Juden aufgrund des Schreibverbots am Schabbat, erklärte Karle. "Christen sind nicht betroffen, da ihre Feiertage grundsätzlich gesetzlich geschützt sind, und Muslime kennen keine solch strikten Verbote, freuen sich aber natürlich, wenn man auf sie im Hinblick auf das Ramadanfest oder Opferfest Rücksicht nimmt."
Die Professorin schätzt allerdings, dass nur sehr wenige Studierende überhaupt Gebrauch von der Regelung machen werden. Am ehesten könnte das bei jüdischen Studierenden der Fall sein, "da sprechen wir über eine Zahl im ganz niedrigen zweistelligen Bereich".