"Kölner Dom" kann nicht als Marke geschützt werden

Bundesgerichtshof weist Klage ab

Die Bezeichnung "Kölner Dom" kann nicht als Marke eingetragen und geschützt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss letztinstanzlich entschieden. Eine Klage wurde damit abgewiesen.

Blick auf den Kölner / © Franco Casaccia (KNA)
Blick auf den Kölner / © Franco Casaccia ( KNA )

Die entsprechende Klage der "Hohen Domkirche zu Köln" ist somit gescheitert. Diese juristische Person öffentlichen Rechts ist Eigentümerin des weltbekannten Doms - und wird in der Regel vom Domkapitel vertreten, einem Gremium leitender Geistlicher des Erzbistums Köln.

Kann nicht markenrechtlich geschützt werden

Die Domkirche hatte sich 2018 an das Deutsche Patent- und Markenamt gewandt, um die Bezeichnung "Kölner Dom" schützen zu lassen. Die Behörde verweigerte die Eintragung. Demnach können Bezeichnungen nicht geschützt werden, wenn sie nicht eindeutig auf den Hersteller der Waren verweisen. Dies treffe hier zu, weil es bei der Vielzahl von Souvenirs verschiedenste Hersteller von Dom-Produkten gebe.

Eine Klage der Kirche gegen die verweigerte Eintragung scheiterte beim Bundespatentgericht und nun auch beim Bundesgerichtshof. Die Bundesrichter entschieden, die Bezeichnung "Kölner Dom" sei als Themenangabe und nicht als Herkunftsnachweis zu verstehen - und könne daher nicht markenrechtlich geschützt werden.

Blick auf den Kölner Dom / © fokke baarssen (shutterstock)
Blick auf den Kölner Dom / © fokke baarssen ( shutterstock )

Der kirchliche Antrag auf Markenschutz hatte sich auf mannigfaltige Produkte bezogen. Unter anderem wollte das Domkapitel Schmuck, Uhren, Münzen, Krawattennadeln, Schmuckkästchen, Papeteriewaren, Schlüsselanhänger, Fotografien, Aufkleber, Bücher, Briefbeschwerer, Figuren, Wimpel, Fahnen, Kopfbedeckungen Bekleidungsstücke, Rasierpinsel, Schürzen sowie Schlafmasken, Morgenmäntel und Sandalen schützen lassen. Immer dann, wenn sie den Schriftzug "Kölner Dom" tragen.

Querverweis auf Mitren

In seiner Entscheidung ging der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sogar auf Mitren ein, also auf die in der katholischen Kirche Bischöfen und Äbten vorbehaltenen Kopfbedeckungen. Selbst Mitren seien als Erinnerungsstücke in Souvenirshops erhältlich und verwiesen damit auch nicht auf den Hersteller Erzbistum oder Domkapitel - und seien daher auch nicht markenrechtlich zu schützen, erläuterte der Bundesgerichtshof.

Symbolbild: Mitren für Bischöfe / © Corinne Simon (KNA)
Symbolbild: Mitren für Bischöfe / © Corinne Simon ( KNA )

Der Kölner Dom ist Wahrzeichen der Stadt und eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. Seit 1996 zählt die gotische Kathedrale zum Unesco-Welterbe.

Stationen der Kölner Domgeschichte

1248 Grundsteinlegung für den gotischen Neubau unter Erzbischof Konrad von Hochstaden.

1322 Chorweihe; allmählich entstehen die unteren Teile von Mittelschiff, Querhäusern und Seitenschiffen sowie der Südturm bis zu einer Höhe von 59 Metern.

1560 Einstellung des Baubetriebs.

1794 Nach dem französischen Einmarsch dient der Torso des Doms als Futtermagazin und Gefangenenlager.

1815 Nach den napoleonischen Befreiungskriegen wird der Kölner Dom für die Romantiker zu einem Symbol der deutschen Nationalbewegung.

Blick auf den Kölner Dom / © Wondervisuals (shutterstock)
Blick auf den Kölner Dom / © Wondervisuals ( shutterstock )
Quelle:
KNA