Kölner Kirchengericht verurteilt Priester aus Bistum Trier

Entlassung aus dem Klerikerstand

Das Kölner Kirchengericht hat einen Priester aus dem Bistum Trier des sexuellen Missbrauchs mehrerer Minderjähriger für schuldig befunden. Der 69-Jährige wird aus dem Klerikerstand entlassen, so das Bistum Trier.

Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari (KNA)
Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari ( KNA )

Im katholischen Kirchenrecht ist das die höchste Strafe für Missbrauchstaten. Gegen die Entscheidung kann der Priester Einspruch bei der Glaubensbehörde im Vatikan einlegen.

Bistum Trier  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bistum Trier / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Auch von einem staatlichen Gericht wurde der Mann zwischenzeitlich wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen rechtskräftig verurteilt. Das Landgericht Saarbrücken verhängte im Februar eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten in der Vergangenheit zudem mehrfach aufgrund von Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt gegen den Priester ermittelt, die Verfahren aber unter anderem wegen Verjährung eingestellt.

Angeordnet vom Vatikan 

Das Verfahren vor dem Kirchengericht Köln lief seit 2018. Die Kirche befasst sich allerdings bereits deutlich länger mit Vorwürfen gegenden Priester und steht für ihren Umgang mit dem Fall, dem Priester und Betroffenen in der Kritik. Unter anderem hatte das Bistum Trier bereits seit 2006 Hinweise zu Anschuldigungen, der Priester arbeitete aber bis 2015 in seiner Gemeinde im Saarland. Deshalb bearbeitete nach einer Anordnung des Vatikans auch das Kölner Kirchengericht den Fall. 

Betroffene können Zahlungen beantragen 

Das Kirchengericht sprach den Priester den Angaben zufolge in allen fünf berücksichtigten Fällen für schuldig. Darüber hinaus erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene an. Deren Fälle wurden im Verfahren nicht berücksichtigt, weil sie entweder zum Tatzeitpunkt nicht minderjährig waren oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Hinweise ergaben.

Alle Betroffenen können Zahlungen in Anerkennung ihres Leides beantragen, wie das Bistum bestätigte. Vier Anträge gegen den Priester seien in diesem Jahr bereits eingereicht und bisher zwei bewilligt worden.

Entlassung aus dem Klerikerstand

Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich als "Laisierung" bezeichnet. Bei Missbrauchstaten und anderen schweren Vergehen von Geistlichen ist sie die Höchststrafe im katholischen Kirchenrecht. Sie kann aber auch etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen selbst erfolgen.

Seite aus dem Codex Iuris Canonici (CIC), Entlassung aus dem Klerikerstand / © Julia Steinbrecht (KNA)
Seite aus dem Codex Iuris Canonici (CIC), Entlassung aus dem Klerikerstand / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA