Kolping kritisiert geplante Streichung des Paragrafen 219a

Zu Ungunsten des ungeborenen Lebens

Das Kolpingwerk Deutschland kritisiert die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. Der Paragraph sieht in seiner aktuellen Fassung ein sogenanntes "Werbeverbot" für Abtreibungen vor.

Streit um §219a StGB / © Boris Roessler (dpa)

Eine Abschaffung dieser Regelung verschiebt nach Ansicht des Kolping-Bundesvorstandes die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens.

Regierungskoalition in der Pflicht

Er forderte am Mittwoch insbesondere eine flächendeckend sichergestellte Beratung betroffener Frauen sowie eine den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechende Versorgungslage, etwa für ungewollt Schwangere. Hier sieht Kolping die Regierungskoalition in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen beste Rahmenbedingungen zu schaffen.

Professionelle, medizinische Beratung

Zielsetzung muss es nach Ansicht des katholischen Sozialverbandes außerdem sein, professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen. Der Schwangerschaftsabbruch dürfe nicht als normale medizinische Dienst- und Regelleistung betrachtet werden.

Mehr zum Thema