Das geht aus einem am Mittwoch in Trier vorgestellten zweiten Bericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission hervor.
Bis in die jüngste Vergangenheit seien Akten "unübersichtlich, wenn nicht gar mangelhaft“ geführt worden. Das mache es schwierig, alle wichtigen Akten für die Aufarbeitung und die Studien zusammenzustellen. Versäumnisse bei der Aktenführung hätten zudem zur Folge, dass Verantwortliche im Bistum nicht immer umfassend über Missbrauchsfälle informiert gewesen seien. Schnelle und angemessene Reaktionen seien daher nicht immer möglich gewesen.
Mangelnde Transparenz
"Nach wie vor behindern mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Uneinheitlichkeit der Aktenführung, Fehlen eines Aktenplans und einer zentralen Zusammenfassung aller zu einer Person beziehungsweise einem Sachverhalt vorhandenen Akten die laufende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs innerhalb des Bistums", heißt es im Bericht wörtlich.
Es gebe keinen Hinweis, dass sich daran etwas geändert habe. Lange seien zudem wichtige Informationen nur mündlich weitergegeben worden.
Die Kommission fordert das Bistum zu Änderungen auf. Es sollte Akten nachvollziehbar, übersichtlich und professionell führen. Außerdem sollten Akten zu Missbrauchsfällen auch die Interessen von Betroffenen dokumentieren. Weiter sollten Fristen und Regeln zur Aufbewahrung und Archivierung beachtet werden.
Zu wenig Mitgefühl bei Kontakt zu Betroffenen
Darüber hinaus rät die Kommission dem Bistum, im Umgang mit Betroffenen weniger bürokratisch aufzutreten. Konkret kritisierte die Kommission beispielsweise Schreiben an Betroffene, die wenig empathisch, unangemessen und in Verwaltungssprache formuliert seien.
Weiter sollte das Bistum seine Strukturen zur Hilfe und Aufarbeitung vereinfachen, hieß es. Sie seien zu komplex und nicht leicht zu verstehen. Betroffene sollten zudem einfacher in sie betreffende Akten Einsicht nehmen können. Die Kommission spricht sich dazu auch für eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene und Zeitzeugen aus.