Auch für die dauerhafte Etablierung der Kommission sei dies nötig, erklärte die Kommission am Dienstag in Berlin.
Die Ampelfraktionen hatten sich auf ein solches Gesetz verständigt, das auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, aufwerten soll. Bislang hat die Bundesregierung dazu keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen, der Mitglied der Kommission ist, betonte, damit die unabhängige Aufarbeitung auf Bundesebene weiterhin gewährleistet sei, brauche es ein Gesetz, das die Arbeit der Kommission dauerhaft absichere.
Gesetz müsse Rechte der Betroffenen stärken
Das Gesetz müsse auch die Rechte Betroffener auf Aufarbeitung, vor allem das Recht auf Akteneinsicht, stärken. Außerdem sollte es sicherstellen, dass Aufarbeitung eine Daueraufgabe der Institutionen sei. Er verwies dabei auf Religionsgemeinschaften, Sportvereine oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege.
Die unabhängige Aufarbeitungskommission ist bundesweit zuständig und war 2016 vom damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, initiiert worden. Das Bundeskabinett hatte die Arbeit der Kommission zunächst bis Ende 2023 verlängert. Im November beschloss das Kabinett eine weitere Verlängerung. Dadurch ist die Arbeit der Kommission bis Ende 2025 gewährleistet.
Mehr als 2.600 Betroffene haben sich gemeldet
Bis Ende 2023 haben sich nach eigenen Angaben mehr als 2.600 Betroffene und Zeitzeugen gemeldet. Auf dieser Grundlage hat die Kommission Empfehlungen für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen entwickelt, ein Portal mit Geschichten Betroffener aufgebaut, 14 öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, 12 Studien und andere Publikationen veröffentlicht, 13 Forschungsprojekte initiiert und gefördert sowie sich an verschiedenen Aufarbeitungsprozessen in Institutionen beteiligt.