In dem Streit hat von Boeselager vor dem zuständigen ordensinternen Magistral-Gericht Einspruch gegen seine Enthebung vom Amt des Großkanzlers und seinen Ausschluss aus dem Orden eingereicht. Die Maßnahmen gegen ihn entbehrten "jeder rechtlichen Grundlage", heißt es in einer am Donnerstag in München veröffentlichten Erklärung.
Der Großkanzler sei vom Generalkapitel gewählt worden und könne deshalb vom Großmeister nur unter den Voraussetzungen suspendiert werden, die in der Verfassung und dem Ordensrecht festgelegt worden seien, so der deutsche Adelige. Keine einzige der festgelegten Bedingungen treffe aber zu.
Notwendige Voraussetzungen für Entlassung nicht gegeben
Für eine Entfernung aus dem Amt sei etwa eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Souveränen Rats notwendig. Auch gebe es keine Gründe für disziplinarische Maßnahmen; ein Disziplinarverfahren sei auch nicht eingeleitet worden. Zudem seien auch nicht alle zuständigen Institutionen, wie von der Ordensverfassung verlangt, mit Blick auf die Entlassung aus dem Orden angehört worden.
Der Malteserorden hatte sich zuvor gegen eine vatikanische Untersuchung zu seiner Leitungskrise gewehrt. Die Amtsenthebung Boeselagers sei eine interne Entscheidung des Souveränen Malteserordens und falle "allein in dessen Kompetenz", teilte die Ordensleitung Mitte Dezember mit. Die Einrichtung einer Vatikanischen Untersuchungskommission sei ein "Missverständnis des Staatssekretariats" und "inakzeptabel". Malteser-Großmeister Matthew Festing habe dies in einem Brief an Papst Franziskus dargelegt.
Festing: "schwerwiegende Probleme"
Der Malteserorden hatte von Boeselager, dessen Amtszeit als Großkanzler bis 2019 dauern sollte, Anfang Dezember durch den aus Malta stammende John Critien (67) ersetzt. Großmeister Festing begründete die Entlassung mit "schwerwiegenden Problemen", die während Boeselagers Zeit als Verantwortlicher für die Koordination der humanitären Hilfe des Ordens aufgetreten seien. Boeselager teilte daraufhin mit, er betrachte sich weiter als "rechtsgültig gewählten Großkanzler" des Souveränen Malteserordens.
Der Malteserorden mit weltweit 13.500 Mitgliedern hat den Status eines Völkerrechtssubjekts. Kardinalpatron ist seit 2014 der US-amerikanische Kardinal Raymond Leo Burke (68).