Im Streit um die Wiederzulassung öffentlicher Gottesdienste nach dem Corona-Lockdown in Italien gibt es offenbar eine Einigung. Kardinal Gualtiero Bassetti, Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz, teilte am Wochenende mit, es gebe nach wochenlangen Verhandlungen gemeinsame "Leitlinien". Demnach wird es "in den nächsten Wochen" - abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen - Schritt für Schritt zu Lockerungen kommen.
Erste Messen bereits im Mai?
Details nannte Bassetti nicht. Beobachter gehen davon aus, dass noch im Mai erste Messen im Freien gefeiert werden dürfen. Der Kardinal dankte der Regierung für den "kontinuierlichen und fruchtbaren Dialog".
Die katholische Kirche habe die schmerzlichen Seuchenschutzauflagen bisher mitgetragen, um die Gesundheit aller zu schützen. Man werde auch in Zukunft wachsam bleiben. Vor der Bekanntgabe der Grundsatzeinigung hatte Bassetti am Samstag Papst Franziskus besucht. Der Vatikan machte keine näheren Angaben zu dem Treffen.
Kein Widerspruch zur Haltung des Papstes
Zuletzt hatte es wiederholt Misstöne in den Gesprächen zwischen Kirche und Regierung gegeben. Die Bischöfe warfen Ministerpräsident Giuseppe Conte vor, lediglich den wirtschaftlichen Neustart des Landes zu planen, während die Religionsfreiheit weiter eingeschränkt bleibe. Franziskus warnte hingegen davor, die Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus zu verspielen.
"Es gibt keinen Widerspruch zur Haltung des Papstes", betonte Bischofskonferenz-Generalsekretär Stefano Russo am Freitag. Die Seuchenschutzvorgaben der Behörden müssten in jedem Fall eingehalten werden. Alles andere wäre "verantwortungslos".
Besuche bei Partnern und Verwandten erlaubt
Nach der seit Anfang März in Italien geltenden strikten Ausgangssperre sind ab Montag erste Lockerungen geplant. Viele Bürger dürfen wieder zur Arbeit gehen, Besuche bei Partnern und Verwandten werden gestattet. Außerdem sollen Beerdigungsfeiern mit bis zu 15 nahen Angehörigen unter strengen Seuchenschutzvorkehrungen erlaubt sein. Die Anwesenden müssen Schutzkleidung tragen und einen Sicherheitsabstand einhalten. Zudem ist eine Messung der Körpertemperatur aller Teilnehmer vorgesehen. Liegt sie über 37,5 Grad, wird der Zugang untersagt.