Seit 1. Juni ist dies für alle Dienststellen mit Ausnahme von Museen und Theatern vorgeschrieben. Initiatorin der am vergangenen Freitag eingereichten Klage ist die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, Assunta Tammelleo. Zu den insgesamt 25 Klägern zählt auch die Katholikin und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne).
Die Kläger sehen durch den Kreuz-Erlass die staatliche Neutralitätspflicht sowie die passive Religionsfreiheit von Bürgern sowie Bediensteten in den Behörden verletzt. Diese würden "unausweichlich mit dem Symbol einer ausgewählten Religion konfrontiert", erklärte Gote.
Kein Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns
Die Kläger verweisen unter anderem darauf, dass das Kreuz entgegen dem Wortlaut der neuen Vorschrift nicht "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" sei. Vielmehr sei es ausdrücklich ein religiöses, nämlich christliches Symbol. Dies hätten auch kirchliche Reaktionen gezeigt. So habe der Münchner Kardinal Reinhard Marx in einem Zeitungsinterview gesagt, wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen werde, würde es "im Namen des Staates enteignet".
Der Unternehmer Wolf Steinberger, Kurator der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung, erklärte, Bürger ohne Glauben oder eines anderen Glaubens könnten sich dadurch vom Staat nicht mehr repräsentiert fühlen. Er habe den Eindruck, dies sei auch so gewollt. (KNA)