Slowakische Regierung regelt Kirchenfinanzierung neu

Künftig Berechnung nach der Zahl der Mitglieder

Mit ihrer Neuordnung der Kirchenfinanzierung löst die Regierungskoalition der Slowakei nicht nur ein Wahlversprechen ein. Es überführt auch ein immer noch gültiges Gesetz aus kommunistischer Zeit in Geschichte.

Autor/in:
Karl Peters
Symbolbild Kirche und Geld / © Roberto Binetti (shutterstock)
Symbolbild Kirche und Geld / © Roberto Binetti ( shutterstock )

Die Slowakei plant eine Neuordnung der Kirchenfinanzierung. Die drei Parteien der Regierungskoalition – Smer-Sozialdemokraten, Slowakische Nationalpartei (SNS) und Most-Hid – haben eine Übereinkunft gefunden und wollen damit das Versprechen der Regierungserklärung von 2016 einlösen, das Kirche-Staat-Verhältnis bis zum Ablauf der Legislaturperiode Ende März 2020 neu zu gestalten. Im September soll die Neuregelung dem Nationalrat zum Beschluss vorliegen. Zum 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Die neue Kirchenfinanzierung betrifft alle 18 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften – sofern sie das Angebot in Anspruch annehmen wollen. Ihre Subventionen sollen künftig nicht mehr von der Zahl der Geistlichen, sondern von der Zahl der Mitglieder abhängig sein. Der Entwurf gehe "vom Prinzip der Solidarität, Gerechtigkeit, Respekt vor der Religionsfreiheit und der autonomen Kirche" aus, betont der Sprecher der Slowakischen Bischofskonferenz, Martin Kramara.

Keine grundsätzliche Trennung von Kirche und Staat

Die Annahme der Kirchenfinanzierung durch den Nationalrat würde nach 70 Jahren die Gültigkeit des bisherigen Gesetzes aus kommunistischer Zeit beenden, das, so Kramara, "darauf ausgerichtet war, die Kontrolle über die Kirchen zu erlangen". Die neue Gesetzgebung sei dagegen "grundsätzlich unserer demokratischen Gegenwart angemessener". Kulturministerin Lubica Lassakova wies darauf hin, dass die Novelle auch einer Forderung des Grundvertrags entspreche, den die Slowakische Republik im Jahr 2000 mit dem Heiligen Stuhl schloss.

Zu einer grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat, wie sie seit der Wende 1989 von Kritikern auch innerhalb der Kirchen vor jeder Parlamentswahl gefordert wird, kommt es jedoch nicht. Der Staat bezahlt weiter die Gehälter der Geistlichen und auch die Betriebskosten der kirchlichen Zentralen.

Finanzierung abhängig von der Mitgliederzahl

Die derzeit größte Oppositionspartei, die liberale "Freiheit und Solidarität" (SaS), hat bereits angekündigt, der Neugestaltung nicht zuzustimmen. Der Entwurf des Ministeriums sei "weit von einer Rechtsgrundlage entfernt, auf der die Kirchen in einem europäischen demokratischen Staat im 21. Jahrhundert wirken sollten", so ihr Sprecher Robert Bucek. Positiv äußerte sich der Vize-Vorsitzende des Zentralverbands der jüdischen Religionsgemeinden, Igor Rintel; der Gesetzestext sei das "Ergebnis eines annehmbaren Kompromisses".

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die das neue Regelwerk fernab der Öffentlichkeit mit dem Kulturministerium ausgehandelt haben, schätzen besonders, dass sie in der Verteilung der Dotation nunmehr freie Hand haben. Anders als bisher können sie dadurch selbst bestimmen, wen oder was sie damit finanzieren. Sie müssen aber alljährlich öffentlich Rechnung legen und die Zweckmäßigkeit ihrer Entscheidungen nachweisen.

Fällt oder steigt die Mitgliederzahl bei der alle zehn Jahre fälligen Volkszählung um mehr als zehn Prozent, so wird die staatliche Dotation einmalig erhöht oder gesenkt - jedoch maximal um ein Drittel des Anstiegs oder Rückgangs der Mitgliederzahlen.


Quelle:
KNA