Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, stellt die Kirchensteuer in Frage. Die Kirche müsse darüber nachdenken, ob "die Kirchensteuer in ihrer bisherigen Form auch weiter die Hauptsäule der Finanzierung" sein könne und sollte, sagte sie vor der in Lübeck-Travemünde tagenden Landessynode.
"Wenn wir diese Frage mit Ja beantworten und Überlegungen zu Veränderungen an diesem Finanzierungsmodell ablehnen, werden wir uns in der Tat zukünftig vor allem mit Kürzungsdebatten beschäftigen", so die Theologin.
Kühnbaum-Schmidt: Kultursteuer nach italienischem Vorbild
Die Kirche sollte daher ihr gegenwärtiges Kirchensteuermodell befragen, prüfen und das Beste behalten, so Kühnbaum-Schmidt. "Warum fragen wir nicht unsere Kirchenmitglieder, Ausgetretene und uns Verbundene beispielsweise mit einer repräsentativen Umfrage, welche Formen von Finanzierung sie selbst langfristig unterstützen und praktizieren möchten?"
Möglich wären neben der Kirchensteuer etwa eine Kultursteuer nach italienischem Vorbild, eine finanzielle Selbsteinschätzung nach den jeweiligen Möglichkeiten und der sozialen Situation oder eine Mischung aus all dem.
Aktuelles Modell als Grund für Austritte?
"Unser derzeitiges Kirchensteuermodell ist nicht in Stein gemeißelt", sagte die Bischöfin. Als es entstand, habe es die Probleme lösen sollen, die aus der Trennung von Thron und Altar für die Finanzierung der Kirche entstanden seien.
"Es könnte aber sein, und ich rege an, genau das zu prüfen, dass wir an einem Zeitpunkt angekommen sind, wo genau dieses Modell nicht mehr allein ein Problem löst, sondern selbst neue Probleme und Fragen hervorruft, zu deren Lösung es selbst nicht mehr in der Lage ist." Wenn sich das Modell etwa als Ursache von Problemen, etwa "als Mit-Ursache von Kirchenaustritten" herausstelle, "sollten wir es dann nicht ändern, modifizieren, ergänzen?", fragte Kühnbaum-Schmidt.
In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.