Die leitenden Laienvertreter haben die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung ins Spiel gebracht.
In einem gemeinsamen Brief bitten die jeweiligen Vorsitzenden der Katholiken- und Diözesanräte Claus, dass sie Unterstützung bei der Konstituierung der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs proaktiv anbietet, wie der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin am Montag mitteilte.
Satzungsänderung ausschlaggebend
Grund ist die Entscheidung der Vertreterinnen und Vertreter des Betroffenenbeirats Anfang November, ihre Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission ruhen zu lassen und sich ausdrücklich gegen eine Konstituierung derselben auszusprechen. Anlass der Kontroverse war eine Änderung der Satzung durch die Bischöfe. Der Betroffenenbeirat wurde darüber nach eigenem Bekunden inhaltlich erst nachträglich informiert und sieht darin eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsrechte.
Wie das Büro der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, ist eine Konstituierung der Kommission gegen den erklärten Willen des Betroffenenbeirats schwierig. Diese Konstellation habe es bislang bei den Gründungen von Aufarbeitungskommissionen, wie sie in nahezu allen Bistümern inzwischen vollzogen sind, noch nicht gegeben.
Brauchen Bistümer Hilfe?
Die Vorsitzenden der Diözesan- und Katholikenräte erklärten, sie teilten die vorgebrachten Bedenken des Betroffenenbeirats und seien der Überzeugung, dass Betroffene von Anfang an bei der Gestaltung der unabhängigen Aufarbeitungskommission beteiligt werden müssen.
Die Berliner Diözesanratsvorsitzende Karlies Abmeier sagte: "Aufgrund des langen Vorlaufs und der neuen Entwicklung halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Bistümer aktuell selbstständig in der Lage sind, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kommission ihre Arbeit aufnehmen kann."
Die Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den katholischen Erzbistümern und Bistümern geht auf eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2020 zurück.