Landeskirche führt Trauung für gleichgeschlechtliche Paare ein

Evangelische Landeskirche sagt Ja

Sie ist jetzt die vierte von insgesamt 20 Landeskirchen, in denen Homosexuelle getraut werden dürfen: Die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare eingeführt.

Landeskirche erlaubt homosexuelle Trauungen / © Aidan Crawley (dpa)
Landeskirche erlaubt homosexuelle Trauungen / © Aidan Crawley ( dpa )

In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) können demnächst auch homosexuelle Paare vor den Traualtar treten. Am Samstag beschloss die in Berlin tagende Landessynode die Einführung der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. In geheimer Abstimmung sprachen sich 91 Kirchenparlamentarier für und 10 gegen die Neuregelung aus. Vier Synodale enthielten sich.

Bereits seit 2002 gab es in der rund eine Million Gemeindeglieder zählenden Landeskirche die Möglichkeit zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren in eigenen Gottesdiensten. Künftig soll die Trauung homosexueller Partnerschaften, ähnlich wie in der Rheinischen Kirche und der Kirche von Hessen und Nassau, der Regelfall sein. Für die Dauer von fünf Jahren sind jedoch Ausnahmen für Pfarrer und Gemeindekirchenräte möglich, die dies nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Keiner soll ausgeschlossen werden

Wie der Propst der EKBO, Christian Stäblein, zur Einbringung des Themas in die Landessynode sagte, handele es sich bei der Gleichstellung der Traugottesdienste nicht um eine Bekenntnisfrage. „Menschen in unserer Kirche erleben sachlich unbegründete Abstandsgebote und eine Diskriminierung“, sagte Stäblein. „Es muss um unser aller Willen darum gehen, dass wir das ändern.“ Es gebe keinen Grund dafür, Menschen wegen ihrer sexuellen Prägung auszuschließen.

Im Vorfeld der Synode hatten rund 20 Kirchengemeinden aus Brandenburg gegen die Befassung des Kirchenparlaments mit dem Thema protestiert. Ihre Anträge, die Einführung der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare wieder von der Tagesordnung zu nehmen, wurden jedoch nicht auf die Tagesordnung genommen.


Quelle:
KNA