Landesregierung bringt neues Ladenöffnungsgesetz ein

Neuer Vorstoß

Bereits unter der Vorgängerregierung waren die verkaufsoffenen Sonntage in Niedersachsen umstritten. Jetzt plant die Regierung ein geändertes Ladenöffnungsgesetz. Demnach sollen staatliche Feiertage mehr Schutz erfahren.

Diskussion um Ladenöffnungszeiten an Heiligabend / © Alexander Körner (dpa)
Diskussion um Ladenöffnungszeiten an Heiligabend / © Alexander Körner ( dpa )

Die niedersächsische Regierung will ein geändertes Ladenöffnungszeitengesetz in den Landtag einbringen. Es sieht unter anderem ein Verbot von Geschäftsöffnungen an allen staatlich anerkannten Feiertagen, sowie am 27. Dezember vor, wenn dieses Datum auf einen Sonntag fällt, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mitteilte. Des Weiteren müssten Städte und Gemeinden künftig einen Sachgrund für eine Sonntagsöffnung angeben, damit sie mehr Rechtssicherheit hätten, hieß es.

Keine Änderungen gegenüber dem Vorgängergesetz gibt es nach den Angaben bei der Zahl der Sonntagsöffnungen in Bezug auf die Gemeinden. Nach wie vor sollen Geschäfte in einem Gemeindegebiet künftig pro Jahr an vier Sonntagen öffnen können. Verteilbar seien diese vier Tage entweder auf das gesamte Gemeindegebiet oder nur auf einzelne Ortsbereiche. Allerdings sieht das eingebrachte Gesetz zusätzlich zwei weitere Sonntagsöffnungen "pro Gemeinde für verschiedene Ortsbereiche" vor.

Kritik von Kirchen und Sozialverbänden

Besonders Kirchen und Sozialverbände hatten gegen die zwei weiteren Sonntagsöffnungen in Ortsbereichen Einwendungen erhoben und eine Streichung der Passage gefordert. Auch wenn bei der Regelung jede Verkaufsstelle maximal nur an vier Sonntagen geöffnet haben dürfe, bedeute dies eine klare Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag und damit eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes, argumentierte etwa das katholische Kolpingwerk.

Kritiker machen weiter geltend, dass mit dem von den Kommunen geforderten "Sachgrund" für eine Sonntagsöffnung auch ein sogenanntes öffentliches Interesse an der Belebung von Ortsbereichen oder Gemeinden gemeint sei. Sie halten dies für eine Abkehr vom grundsätzlich geschützten Sonntag als einem arbeitsfreien Tag.


Quelle:
KNA