Der neue Paragraf 15a des Bestattungsgesetzes zur "Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten" ermöglicht unter anderem die Fortsetzung eines Pilotprojekts, bei dem der Leichnam eines Gestorbenen schneller verwest.
Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW wurde ohne Änderungen beschlossen. Das Vorgehen sei in Deutschland und Europa bislang einmalig, so Dagmar Hildebrand, CDU-Abgeordnete und Sprecherin für das Bestattungsrecht. Die kirchenpolitische Sprecherin Anette Röttger (CDU) ergänzte, Gesellschaft, Bestattungswesen und Bestattungskultur hätten sich in den vergangenen Jahren verändert. Neben den bisherigen Erd- und Feuerbestattungen gebe es Interesse an neuen gesicherten Verfahren.
Hygienisch unbedenklich
Vergangene Woche hatten Rechtsmediziner und weiter Forscher eine wissenschaftliche Studie zu der "Reerdigung" veröffentlicht. Demnach ist die beschleunigte Umwandlung eines Leichnams zu Humus innerhalb von 40 Tagen abgeschlossen. Die entstehende Erde sei hygienisch unbedenklich, so das Unternehmen Circulum Vitae, das diese Form der Bestattung anbietet.
Bei der "Reerdigung" wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Firma, die das Verfahren entwickelt hat, wirbt damit, dass es dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.