Landtag beschließt Gesetz für neue Bestattungsformen

In 40 Tagen Humus

In Schleswig-Holstein können Menschen sich nach ihrem Tod auch in Form einer "Reerdigung" bestatten lassen. Am Freitag stimmte der Landtag in Kiel geschlossen einer Gesetzesänderung mit einer so genannten "Experimentierklausel" zu.

"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde (dpa)
"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde ( dpa )

Der neue Paragraf 15a des Bestattungsgesetzes zur "Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten" ermöglicht unter anderem die Fortsetzung eines Pilotprojekts, bei dem der Leichnam eines Gestorbenen schneller verwest.

Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW wurde ohne Änderungen beschlossen. Das Vorgehen sei in Deutschland und Europa bislang einmalig, so Dagmar Hildebrand, CDU-Abgeordnete und Sprecherin für das Bestattungsrecht. Die kirchenpolitische Sprecherin Anette Röttger (CDU) ergänzte, Gesellschaft, Bestattungswesen und Bestattungskultur hätten sich in den vergangenen Jahren verändert. Neben den bisherigen Erd- und Feuerbestattungen gebe es Interesse an neuen gesicherten Verfahren.

Hygienisch unbedenklich

Vergangene Woche hatten Rechtsmediziner und weiter Forscher eine wissenschaftliche Studie zu der "Reerdigung" veröffentlicht. Demnach ist die beschleunigte Umwandlung eines Leichnams zu Humus innerhalb von 40 Tagen abgeschlossen. Die entstehende Erde sei hygienisch unbedenklich, so das Unternehmen Circulum Vitae, das diese Form der Bestattung anbietet.

Bei der "Reerdigung" wird der Leichnam in einem speziellen Behälter auf ein Pflanzengemisch gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Firma, die das Verfahren entwickelt hat, wirbt damit, dass es dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.

Kirchliche Bestattungen laut Verein unter 50 Prozent gesunken

Der Anteil kirchlicher Bestattungen ist bundesweit erstmals unter 50 Prozent gesunken. Das ergab eine Auswertung der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. 2020 wurden demnach in Deutschland 489.664 Bestattungen (49,7 Prozent) katholisch oder evangelisch begleitet. Im Jahr 2000 machte der Anteil kirchlicher Begräbnisse noch 71,5 Prozent aus.

Beerdigungssymbole: Weiße Lilie und Kerzen (shutterstock)
Beerdigungssymbole: Weiße Lilie und Kerzen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA