Anwalt Gercke kündigt Kölner Gutachten mit Namen an

"Lassen Sie sich überraschen"

Das neue Gutachten über die Aufarbeitung von Missbrauch im Erzbistum Köln soll "Namen von Verantwortlichen und auch systemische Ursachen benennen" und das "ohne Kompromisse im Rahmen des rechtlich Möglichen", so Anwalt Björn Gercke.

Symbolbild: Aktenschränke im Archiv / © Dominik Schreiner (KNA)
Symbolbild: Aktenschränke im Archiv / © Dominik Schreiner ( KNA )

Das versprach der Kölner Anwalt Björn Gercke in einem Interview für die "Kölnische Rundschau" und den Bonner "General-Anzeiger". Gercke will bis zum 18. März ein neues Gutachten vorlegen, das Kardinal Rainer Maria Woelki bei ihm in Auftrag gegeben hat.

Woelki steht unter öffentlichem Druck, weil er eine erste bei der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Auftrag gegebene Untersuchung über den Umgang aktueller und früherer Bistumsleitungen mit Fällen sexualisierter Gewalt nicht zur Veröffentlichung freigibt. Dabei beruft er sich auf andere Juristen, nach deren Einschätzung das Papier "methodische Mängel" hat.

Auf der Zielgeraden

Gercke erklärte, man habe die Auswertung und Analyse des sehr umfangreichen Aktenmaterials abgeschlossen, ebenso die Befragung aller potenziell Verantwortlichen sowie weiterer Auskunftspersonen: "Wir stehen jetzt mitten in der Phase der rechtlichen Bewertung, wir sind also auf der Zielgeraden." Sein Gutachten greife alle Fälle aus der WSW-Untersuchung auf und gehe mit vielen zusätzlichen Fällen sogar weit darüber hinaus. Inhaltlich wolle er sich über die Arbeit von WSW und die Kritik daran aber nicht mehr äußern.

Sein Gutachten solle auf alle Fälle ein "gerichtsfestes Werk" werden, ergänzte der Anwalt: "Wir sehen etwaigen rechtlichen Angriffen durch Personen, die von uns benannt werden und denen unsere Bewertung nicht gefällt, jedenfalls gelassen entgegen."

Zur Kritik an einer möglichen "Verengung auf juristische Fragestellungen" sagte Gercke, Juristen könnten und sollten nur juristische Fragestellungen beantworten. Er werde aber auch von den beiden Kirchenrechtlern Helmut Pree und Stefan Korta unterstützt: "Ich denke, die juristische Bewertung kann nur ein Teil der Aufarbeitung bei dem Missbrauchsskandal sein. Es gibt auch andere Ansätze - etwa eine historische oder sozialwissenschaftliche - mit gleicher Berechtigung."

"Lassen Sie sich überraschen"

Bei all diesen Ansätzen gebe es kein "besser" oder "schlechter". Sie lieferten unterschiedliche Antworten auf unterschiedliche Fragen: "Ich bin überzeugt, dass unser Gutachten nicht dazu führt und auch nicht dazu führen darf, dass ein Schlussstrich unter den Umgang mit dem Missbrauch im Erzbistum Köln gezogen wird."

Bei den äußerungsrechtlichen Fragen, so Gercke, stehe man im ständigen Austausch mit den Rechtsanwälten, die vom Erzbistum diesbezüglich beauftragt worden seien: "Ich bin überzeugt, dass wir ein Gutachten präsentieren, dass insoweit unangreifbar ist. Das heißt natürlich nicht, dass Verantwortliche sich nicht dagegen wehren werden. Aber ich habe Vertrauen in die Kollegen aus dem Äußerungsrecht, dass wir uns da auf sicherem Terrain bewegen."

Mit Blick auf Gutachten für Aachen, wo nur die Namen von Bischöfen und Generalvikaren genannt seien, und für Berlin, wo ein Großteil mit Namensnennung nicht veröffentlicht sei, erklärte der Jurist: "Wir werden weitergehen. Lassen Sie sich überraschen."


Prof. Dr. Björn Gercke / © Gercke (privat)
Prof. Dr. Björn Gercke / © Gercke ( privat )
Quelle:
KNA
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