Geflüchtete erhalten in Nordrhein-Westfalen laut einem Zeitungsbericht immer öfter Kirchenasyl. Zuletzt habe es laut Zahlen von Bund und Land im Jahr 2023 rund 590 Fälle gegeben, berichtete die "Rheinische Post" am Freitag in Düsseldorf. 2020 seien knapp 130 Vorgänge verzeichnet worden.
Das "Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW" erhalte aktuell täglich etwa 20 bis 25 Anfragen von Menschen, denen eine Abschiebung drohe. In einer unvollständigen Statistik habe die Organisation allein für Oktober 2024 etwa 160 Anfragen erfasst. Die Entwicklung könne auch darauf zurückzuführen sein, dass das Konzept bekannter geworden und die Abschiebezahlen allgemein gestiegen seien.
Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, wenn ihrer Auffassung nach eine Abschiebung den Geflüchteten an Leib und Leben bedroht. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Demnach muss eine Kirchengemeinde die Gründe darlegen, warum sie in einem Härtefall Kirchenasyl gewährt. Daraufhin überprüft das Amt den Fall noch einmal. In jüngster Zeit waren bundesweit mehrere Kirchenasyle von Behörden geräumt worden.
Meinungen gehen auseinander
Tatsächlich wollte das Bundesamt laut Zeitung von Januar bis Ende Oktober deutschlandweit keine einzige Abschiebung absagen. Tatsächliche Härtefälle seien in der Regel bereits im Dublin-Verfahren identifiziert worden. Kirchenasyl betreffe daher meist Fälle, in denen Personen nicht in ihre Heimat, sondern in andere europäische Länder geschickt werden sollten, die laut EU-Abkommen für ihre Versorgung zuständig seien.
Kirchengemeinden wiederum ignorierten dem Bericht zufolge die Einschätzung des Amtes. 2023 hätten sie nur ein Prozent ihrer Asyle nach einer Ablehnung beendet, laut Bundesbehörde von Januar bis Oktober sogar null Prozent. Der "Rheinischen Post" zufolge hätten die Menschen in Obhut der Kirchen damit Erfolg, da es für Überstellungen laut Dublin-Abkommen in andere EU-Länder enge Fristen gebe. Seien diese im Schutz einer Kirchengemeinde abgewartet, könnten die Menschen zumindest vorläufig in Deutschland bleiben.