Wie die Erzdiözese am Samstag auf ihrer Internetseite mitteilte, betrifft dies Fälle sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Priester in Golebiewskis Bistümern Koszalin-Kolobrzeg (Köslin-Kolberg, 1996-2004) und Breslau (2004-2013).
Demnach wurde der 83-jährige Geistliche zu einem "Leben in Buße und Gebet" verurteilt, bei dem ihm die "Teilnahme an allen öffentlichen Feiern, sowohl kirchlichen als auch weltlichen", verboten ist. Zudem soll Golebiewski als Buße "einen angemessenen Betrag aus seinem Privatvermögen" an eine Stiftung zur Prävention und Begleitung von Opfern sexuellen Missbrauchs zahlen.
Von der Pädophilie des Priesters gewusst
Die Erzdiözese nannte in ihrer Mitteilung keine weiteren Einzelheiten zu Golebiewskis Versäumnissen. Ein Berufungsgericht hatte das Erzbistum Breslau und das Bistum Bydgoszcz (Bromberg) im Dezember 2020 zur Zahlung von umgerechnet insgesamt etwa 67.000 Euro an ein Missbrauchsopfer verurteilt. Die Richterin begründete das damals damit, dass die Bischöfe von der Pädophilie des Priesters gewusst hätten, der 2009 einen 14-jährigen Jungen missbrauchte, aber den Geistlichen trotzdem nicht suspendiert hätten.
Die Vorwürfe, über die die vatikanischen Glaubenskongregation nun entschied, waren auch Gegenstand des Dokumentarfilms "Nur sag es niemandem" von 2019. Darin waren Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche der katholischen Kirche in Polen dargestellt worden.
Damals hatten die polnischen Bischöfe Versäumnisse beim Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch eingeräumt. "Wir gestehen, dass wir als Hirten der Kirche nicht alles getan haben, um Leid zu verhindern", erklärten sie in einer im Mai 2019 in den Kirchen verlesenen Botschaft. So hatte laut dem Dokumentarfilm Erzbischof Golebiewski für einen Priester gebürgt, der später wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs dreier Jungen zu sieben Jahren Haft verurteilt und aus dem Klerikerstand entlassen wurde.
Sieben polnische Bischöfe zu Zahlungen verpflichtet
Golebiewski ist bereits der siebte polnische Bischof seit März, den der Vatikan wegen Versäumnissen im Umgang mit Missbrauchsfällen zur Zahlung eines Geldbetrags für Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt verpflichtet. Sechs von ihnen sind bereits im Ruhestand. Ihnen wurde die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten in ihren früheren Diözesen untersagt. Darunter ist auch der frühere Danziger Erzbischof Slawoj Leszek Glodz (76).
Papst Franziskus nahm zudem die vorzeitigen Rücktritte der Bischöfe Jan Tyrawa (72) von Bromberg und Zbigniew Kiernikowski (75) von Legnica (Liegnitz) an. Beide Rücktritte hängen mit Untersuchungen des Vatikan zu Fehlern im Umgang mit Missbrauchsfällen zusammen. Gegen Tyrawa und Kiernikowski wurden allerdings keine Disziplinarstrafen verhängt.
Auch Vorgänger Gulbinowicz wurde bestraft
Bereits im November 2020 untersagte der Vatikan dem Breslauer Kardinal Henryk Gulbinowicz kurz vor dessen Tod mit 97 Jahren die Nutzung von Bischofsinsignien und die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten und Begegnungen. Zudem schloss er eine Trauerfeier und Beisetzung in der Kathedrale aus. Der Kardinal musste zudem einer von Polens Bischofskonferenz für Betroffene sexualisierter Gewalt gegründeten Stiftung einen angemessenen Betrag zahlen.
Die Vatikanbotschaft nannte damals in ihrer Mitteilung zwar kein konkretes Vergehen des Kardinals. Die Strafen waren aber der Abschluss eines Verfahrens, das das Erzbistum Breslau 2019 eröffnet hatte, als ein Mann Gulbinowicz öffentlich beschuldigte, ihn 1990 als Jugendlichen sexuell missbraucht zu haben.