Das Bistum Limburg erklärte, für das kirchliche Gericht stehe fest, dass der Mann von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht habe. Im Urteil sei "die Schwere der Schuld ausdrücklich festgehalten".
Da der Täter während des Verfahrens aus dem Klerikerstand ausgeschieden sei, konnte diese vom Kirchenrecht vorgesehene Strafe nicht verhängt werden. Dem Täter sei eine Geldstrafe auferlegt worden "und er gilt kirchlicherseits als verurteilter Sexualtäter", hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig.
Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie 2018 meldete sich den Angaben zufolge das Opfer bei der Ansprechperson für Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Bamberg – wohin der Priester in seinem Ruhestand gezogen war – und zeigte den Missbrauch an. Die zuständige Staatsanwaltschaft Marburg hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, weil die vorgeworfenen Taten verjährt gewesen seien.
Fall war vertuscht worden
Aufgrund der Zugehörigkeit des Ex-Priesters zum Bistum Limburg habe Bischof Georg Bätzing nach Erhalt der Meldung eine kirchenrechtliche Voruntersuchung beauftragt und die Ergebnisse samt Stellungnahme an die Glaubenskongregation in Rom gegeben. "Die zuständigen Stellen im Vatikan beauftragten dann Bischof Bätzing, ein ordentliches kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen", hieß es.
Das Bistum hatte 2019 mitgeteilt, dass in der Diözese der rund 30 Jahre zurückliegende Fall seinerzeit vertuscht worden sei. Das sei das Ergebnis einer externen Aufklärung des Juristen Ralph Gatzka. Der frühere Limburger Landgerichtspräsident hatte im Auftrag Bätzings den von dem Missbrauchsopfer mehrfach öffentlich erhobenen Vorwurf der Vertuschung geprüft. Der nun verurteilte Ex-Priester aus dem Bistum Limburg war demnach der Pflegevater des Missbrauchsbetroffenen.